Bundesnetzagentur: Struktureller Wandel hin zu intelligenten Energienetzen
Wie eine hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur in der Telekommunikation ist auch der strukturelle Wandel im Energiebereich hin zu intelligenten Energienetzen, sog. Smart Grids, eine Lebensader der Wirtschaft. An die Elektrizitätsnetze in Deutschland werden zunehmend neue Anforderungen gestellt. Dies sind im Wesentlichen die Bildung eines europäischen Strombinnenmarkts mit entsprechend wachsendem Handelsvolumen über Ländergrenzen hinweg, der zunehmende Transport großer Leistungen über weite Strecken sowie die Integration erneuerbarer Energien in die Netze.
Der Gesetzgeber hat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Weichen dafür gestellt, dass im Jahr 2020 mindestens 30 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt werden können. Eine maßgebliche Rolle wird hier dem in Off-Shore-Windparks erzeugten Strom zukommen. Die Bundesnetzagentur hat mit einem im Oktober 2009 veröffentlichten Positionspapier zur Anbindung von Off-Shore-Windkraft-Projekten (OWP) eine zügige, effiziente und diskriminierungsfreie Realisierung von OWP sichergestellt.
"Die Bundesnetzagentur ist keine Planungsbehörde, die vom grünen Tisch aus vorgibt, wie die Stromversorgung in Zukunft auszusehen hat. Alle vorliegenden Erkenntnisse deuten aber darauf hin, dass auch bei den erneuerbaren Energien die große zentrale und lastferne Erzeugung die Hauptrolle spielen wird", sagte Kurth.
Die Planung großer Infrastrukturvorhaben erfolgt immer im Zieldreieck von Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Dies gilt besonders für den Bau neuer Elektrizitätsübertragungsnetze. Neben dem energierechtlichen Rahmen sind für die erfolgreiche Umsetzung solcher Infrastrukturmaßnahmen flankierende Maßnahmen außerhalb des Energierechts erforderlich. Die Bundesnetzagentur wird aufgrund ihrer Kompetenzen bei der Prüfung der Kosteneffizienz und der Versorgungssicherheit zunehmend als Träger öffentlicher Belange wahrgenommen und an Planverfahren förmlich beteiligt.
Bei der Bewilligung von Investitionsbudgets stellt die Bundesnetzagentur im Rahmen der Anreizregulierung die energiewirtschaftliche Notwendigkeit von Leitungsvorhaben fest. Das bislang insgesamt beantragte Volumen beträgt ca. 13 Mrd. Euro. Der größte Teil der beantragten Investitionen entfällt mit insgesamt rd. 11 Mrd. Euro auf den Strombereich, dabei liegt der Anteil der Übertragungsnetzbetreiber bei rd. 9 Mrd. Euro.
"Die Netzbetreiber können auf einen angemessenen Kapitalrückfluss vertrauen und so auf sicherer Grundlage den Anforderungen an ihre Netze gerecht werden, die sich insbesondere aus dem europaweiten Strom- und Gashandel und der gewünschten Förderung erneuerbarer Energien ergeben. Dabei ist unser Bestreben, die widerstreitenden Interessen zwischen niedrigen Netzentgelten einerseits und notwendigen Netzinvestitionen andererseits in einen vernünftigen Ausgleich zu bringen", hob Kurth hervor.
Für den strukturellen Wandel ist ein umfassendes Energiemanagement erforderlich, das über alle Wertschöpfungsstufen reicht und insbesondere auch die Verbraucher einbezieht. Die Liberalisierung im Zähl- und Messwesen spielt dabei eine wichtige Rolle, um einen marktgetriebenen Prozess hin zu einer weitgehend flächendeckenden Einführung intelligenter Messsysteme in Gang zu setzen.
Quelle: Bundesnetzagentur, Jahresbericht, 23.03.2010


