Gelbe Ampel für Grünstromprivileg: Neuerungen zum Einspeisemanagement sollen Kosten dämpfen - Vertrauensschutz beim Grünstromprivileg
Anfang Februar beschloss das Bundeskabinett eine „Formulierungshilfe“ für den Bundestag zur vorgezogenen Novelle der Vergütung für Photovoltaikanlagen. Ziel des Änderungsantrags ist es, die EEG-bedingten Kosten zu begrenzen. Hierzu soll unter anderem die zum Jahresende geplante Kürzung bei Photovoltaik vorgezogen werden. Daneben soll spätestens zum 1. Januar 2012 eine Regelung getroffen werden, um Photovoltaikanlagen in das Einspeisemanagement einzubeziehen. Entsprechende Anlagen können danach in Fällen von Netzengpässen abgeregelt werden. Konkret soll die Regelung mindestens Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 100 kW betreffen. Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2012 errichtet wurden, sollen mit kurzer Übergangsfrist zur Nachrüstung verpflichtet und in das Einspeisemanagement einbezogen werden. Insgesamt wird die PV-Förderung um ca. 15 Prozent gekürzt.
Das Kabinett befasste sich auch mit dem sogenannten Grünstromprivileg. Dieses Privileg genießen Stromanbieter, die über 50 Prozent Erneuerbare Energien-Strom in ihrem Portfolio haben und an Letztverbraucher liefern. Dafür werden sie gänzlich von der EEG-Umlage befreit. Der sich daraus ergebende wirtschaftliche Vorteil betrug im Jahr 2010
ca. 2,05 ct/kWh, in 2011 schon ca. 3,5 ct/kWh. Das Grünstromprivileg wird zum 1. Januar 2012 im Zusammenhang mit der EEG-Novelle entsprechend angepasst und auf die Höhe der Umlage von 2010 begrenzt. Ursprünglich war erwogen worden, den wirtschaftlichen Vorteil des Grünstromprivilegs bereits zum 1. Juli dieses Jahres auf 2,0 ct/kWh zu begrenzen. Dass die bestehenden Regelungen für das Grünstromprivileg nicht mehr im Jahre 2011 verändert werden, gibt den Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, mehr Planungssicherheit.


