DEHSt im Umweltbundesamt: Emissionshandel wirkte bereits in der ersten Handelsperiode
Obwohl die am Emissionshandel beteiligten deutschen Unternehmen 2007 rund 487 Millionen Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausstießen - und damit 9,7 Millionen Tonnen oder zwei Prozent mehr als 2006 - zeigte der Emissionshandel bereits in der ersten Handelsperiode Wirkung: Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der ersten Handelsperiode 2005-2007 lagen mit 479 Millionen Tonnen trotz eines deutlichen Wirtschaftswachstums knapp unter dem Durchschnitt der Basisperiode 2000-2004. Insbesondere im Jahr 2005 und teilweise in 2006, als noch nicht sicher absehbar war, dass ausreichend Emissionsberechtigungen verfügbar sind und auch die Preise für Emissionsberechtigungen bei 20 bis 30 Euro lagen, waren die Emissionen deutlich niedriger als in den Jahren 2004 und 2007. Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass Anlagenbetreiber in den Jahren 2005 und 2006 kurzfristige Emissionsminderungsmaßnahmen (wie Brennstoffwechsel) durchführten.
Der Emissionshandelssektor macht derzeit knapp 57 Prozent der Kohlendioxidemissionen in Deutschland aus. 2007 war das letzte Jahr der ersten Handelsperiode im Europäischen Emissionshandel. In der ersten Handelsperiode verfügten die teilnehmenden Anlagen gemäß Zuteilungsgesetz 2007 über Emissionsberechtigungen für den Ausstoß von 499 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Das bedeutet, dass im vergangenen Jahr die Emissionen um rund 12 Millionen Tonnen und im Durchschnitt der Jahre 2005–2007 um rund 20 Millionen Tonnen unter der Menge an unentgeltlich ausgegebenen Emissionsberechtigungen lagen. In der zweiten Handelsperiode 2008-2012 verringert sich das Emissionshandelsbudget auf rund 451 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr. Dazu sagt Dr. Hans Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt: „Wegen der Verknappung der Emissionsberechtigungen in der zweiten Handelsperiode zeichnet sich schon jetzt ein Preis für Emissionsberechtigungen ab, der einen deutlichen Anreiz für emissionsmindernde Maßnahmen in den Unternehmen schafft.“
Die Emissionen der großen Energieanlagen und emissionsintensiven Industriebranchen im Emissionshandelssektor entwickelten sich im vergangenen Jahr gegenläufig zum Gesamtausstoß des CO2 in Deutschland. Dieser sank 2007 um 2,7 Prozent. Hauptgrund für den Zuwachs im Emissionshandelssektor: Die Unternehmen setzten mehr Stein- und Braunkohle zur Stromerzeugung ein. Das bedeutete ein Plus von rund 7,5 Millionen Tonnen CO2. Die niedrigen Preise für Emissionsberechtigungen im Jahr 2007 boten den Unternehmen nur noch wenig Anreiz, zur Stromerzeugung statt des Brennstoffs Kohle das wesentlich weniger klimaschädliche, aber teurere Erdgas zu nutzen. Auch die konjunkturelle Entwicklung in der deutschen Bauindustrie trug zum Anstieg bei. So ist in der Zementindustrie ein überproportionaler Anstieg der Emissionen von 1,6 Millionen Tonnen - oder acht Prozent - zu verzeichnen.
Am 10. März 2008 veröffentlichte das Umweltbundesamt (UBA) den Gesamttrend aller Treibhausgasemissionen in Deutschland: Wegen des warmen Wetters, hoher Energiepreise und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien sanken die Kohlendioxid-Emissionen gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozent, besonders stark in privaten Haushalten und im Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Im Emissionshandelssektor bestätigt sich dieser Trend allerdings nicht.
Die Angaben zum CO2-Ausstoß im Emissionshandel basieren auf den verifizierten Meldungen der emissionshandelspflichtigen Unternehmen in Deutschland für das Jahr 2007. Diese Meldungen liegen dem Umweltbundesamt nahezu vollständig vor. Das Amt hat mit der Prüfung der zu Grunde liegenden Emissionsberichte der Unternehmen begonnen. Detaillierte Auswertungen zu den Kohlendioxid-Emissionen des Emissionshandelssektors stellt das Umweltbundesamt in Kürze im Internet der DEHSt bereit.
Kohlendioxid-Ausstoß der Unternehmen im Emissionshandel in Deutschland (Vorläufige Angaben)
Kohlendioxidausstoß 2006
Mio. t 2007
Mio. t Veränderung
Mio. t Prozent
In Deutschland (alle Sektoren) 880,3 856,6 -23,7 -2,7
Im Emissionshandel 477,3 ~ 487 ~ +9,7 +2
CO2-Emissionen des Emissionshandelssektors (in Mio. t)
CO2-Emissionen 2000-2007
Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, 01.04.08
Verbände fordern Verbesserungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Windenergie an Land
Kostendruck durch teurere Rohstoffe macht Anpassung erforderlich
Die Kostenentwicklung von Rohstoffen wie Stahl und Kupfer macht eine Anpassung der Vergütung für Strom aus Windparks an Land dringend erforderlich. Dies stellen die Windenergie-Agentur Bremerhaven/Bremen e.V. (WAB) und der Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW) in einem gemeinsam vorgelegten Positionspapier zum EEG-Gesetzentwurf der Bundesregierung fest. Ohne Anpassung könnte die Entwicklung von Windparks an Land in Deutschland aufgrund der starken Kostensteigerung in wenigen Jahren unwirtschaftlich werden, wenn gleichzeitig die Vergütung für Windstrom jährlich abgesenkt wird. Wichtigste Forderung der Verbände ist daher die Anhebung der Anfangsvergütung für Windstrom auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh), um die extreme Steigerung der Rohstoffpreise der vergangenen Jahre auszugleichen. Weiterhin fordern sie die jährliche Absenkung der Vergütung (Degression) für die nächsten Jahre auszusetzen. Im Juni 2007 kam das im Auftrag der Bundesregierung vorgelegte "Fachgutachten Windenergie" bereits zu ähnlichen Ergebnissen.
Das Gutachten belegt, dass bei weiterhin hohen Rohstoffkosten und einer jährlichen Absenkung der Vergütung, der Bau von neuen Windparks bereits im Jahr 2010 in Deutschland weitgehend unwirtschaftlich wird. Sogar modernste Anlagentechnik mit einer Nabenhöhe von mehr als 100 Meter, könnte nur direkt an der Küste und an sehr wenigen exponierten Standorten in den Mittelgebirgen wirtschaftlich betrieben werden. Damit wird die ambitionierte Zielsetzung der Bundesregierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland gefährdet, so WVW und WAB. Bei der derzeit diskutierten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist eine Korrektur dieser Situation dringend erforderlich.
Jan Rispens, Geschäftsführer WAB, fasst die Lage zusammen: "Die Anpassung der Windstromvergütung ist dringend notwendig, da Windparks an Land bis 2020 den Löwenteil am Ausbau der erneuerbaren Energien leisten müssen." Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung von heute 14,3 auf 25 bis 30 Prozent in 2020 zu verdoppeln. "Ohne weiteren erfolgreichen Ausbau der Windenergie an Land, ist dieses Ziel nicht zu erreichen", so Rispens weiter.
Dr. Wolfgang von Geldern, Vorsitzender WVW: "Zwischen 2003 und Anfang 2007 sind die Kosten für Windprojekte durch die höheren Preise für Stahl und Kupfer um etwa sieben Prozent gestiegen, im gleichen Zeitraum ist die Vergütung um knapp zehn Prozent gesunken – dies kann durch Effizienzverbesserungen der Anlagen nicht länger ausgeglichen werden. Der Ausbau der Windenergie an Land droht in dieser Kostenklemme zum Stillstand zu kommen." Der WVW hat zu dieser Marktanalyse eine umfangreiche Befragung seiner Mitglieder durchgeführt.
Die Verbände fordern insgesamt fünf Maßnahmen um sicher zu stellen, dass den Windparks an Land beim Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2020 weiterhin eine Vorreiterrolle zukommt:
1. Für Windenergie an Land wird die Anfangsvergütung auf 9,5 Cent pro kWh erhöht. Die Basisvergütung wird im gleichen Maßstab angepasst.
2. Für Windenergievergütung an Land wird die jährliche Degression der Vergütung bis zur nächsten Novellierung (turnusgemäß in vier Jahren) ausgesetzt.
3. Repowering von Windparks (Ersatz alter durch neue Anlagen): hier wird ein Bonus von 0,5 Cent pro kWh für neue Windenergieanlagen gewährt, wenn die Anlagen im neuen Windpark mindestens die zweifache Strommenge erzeugen als die ersetzten Anlagen.
4. Windenergie kann optional außerhalb des EEG auf dem Strommarkt gehandelt werden. Die Vermarktung ist mit einem Vorlauf von weniger als einem Monat anzumelden.
5. Das neue Gesetz einschließlich der Vergütungsregelung sollte zum 1. Juli 2008 in Kraft treten, um Projektverschiebungen und eine Marktverunsicherung zu vermeiden.
Eine ausführliche Begründung dieser fünf Forderungen enthält das gemeinsame Positionspapier der Organisationen zum EEG-Gesetzesentwurf vom März 2008, das als Download unter www.windenergie-agentur.de und www.wvwindkraft.de verfügbar ist.
Quelle: iwr-pressedienst, 19.03.08


