BMWI: Kraftwerks-Anschluss-Verordnung tritt in Kraft
Am 30.06.2007 trat die so genannte Kraftwerks-Anschluss-Verordnung in Kraft, die zu einer effizienten und zukunftsfähigen Energieversorgung beitragen soll. Das Bundeskabinett hatte sie am 13.06.2007 zusammen mit der Anreizregulierungsverordnung verabschiedet. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hatte im letzten Oktober ein Maßnahmenpaket vorgestellt, um den Wettbewerb auf den Strommärkten zu intensivieren. Bundesminister Glos: "Die neuerlich angekündigten Strompreiserhöhungen zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht."
Die Kraftwerks-Netzanschluss-Verordnung bringt eine verfahrensmäßige und kostenmäßige Entlastung neuer Kraftwerke beim Netzanschluss und schafft Planungssicherheit für Investitionen in Kraftwerke und Netze. Ziel der Verordnung ist es, Kraftwerksprojekte insbesondere auch von neuen Anbietern in Deutschland zu erleichtern. So soll sichergestellt werden, dass aus alters- oder sonstigen Gründen wegfallende Stromerzeugungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Maße durch neue ersetzt werden. Bundesminister Glos: "Diese Verordnung wird die wettbewerbliche Anbieterstruktur auf dem Strommarkt wesentlich verbessern und zur Versorgungssicherheit beitragen. Nur wenn es ausreichende Kapazitäten zur Stromerzeugung gibt, kann der Wettbewerb richtig funktionieren. Deshalb ist diese sehr technische Verordnung für den Stromverbraucher von großer Bedeutung."
Die Anreizregulierungsverordnung setzt Netzbetreibern Anreize für einen effizienten Betrieb der Strom- und Gasversorgungsnetze. Hierzu werden ab dem 01. Januar 2009 Obergrenzen für die Erlöse vorgegeben, die auf der Grundlage eines bundesweiten Effizienzvergleichs ermittelt werden.
Die Unternehmen haben zehn Jahre Zeit, die Effizienzziele zu erreichen. Wenn es den Unternehmen gelingt, diese Ziele zu übertreffen, können sie einen überdurchschnittlichen Gewinn erzielen. Die zehn Jahre sind aufgeteilt in zwei Regulierungsperioden von jeweils fünf Jahren. In den ersten fünf Jahren müssen die Betreiber zudem einen generellen Produktivitätsfortschritt von 1,25% jährlich, in der zweiten Periode von 1,5 % erbringen. Bundesminister Glos: "Mein Ziel war es, eine ausgewogene Balance zwischen anspruchsvollen Effizienzzielen auf der einen Seite und einem unverhältnismäßig hohen Kostendruck auf der anderen Seite zu finden. Ich denke, dies ist uns mit dem vorliegenden Entwurf gelungen. Ein besonderes Anliegen war es mir, für kleine Unternehmen ein stark vereinfachtes Verfahren zu entwickeln, damit für diese kein übermäßiger Bürokratieaufwand entsteht." Dieses vereinfachte Verfahren entlastet alle Stromnetzbetreiber, die weniger als 30000 Kunden haben, von zahlreichen Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber den Regulierungsbehörden.
Quelle: BMWI, Juni 2007


