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10. August 2020

Bundesrat billigt vor Sommerpause noch wichtige Energie-Gesetze
Ein Mammutprogramm absolvierte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 3. Juli: Fast hundert Vorlagen standen zur Beratung, es ging um milliardenschwere Entscheidungen. Im Energiebereich sind vor allem von Bedeutung die Entscheidungen in Sachen Kohleausstieg, KWK-Gesetz, Brennstoffemissionsgesetz (BEHG – siehe unseren separaten Beitrag im Anschluss), Gebäudeenergiegesetz und die Forderung nach einer Reform des EEG. Hier unser Überblick:
Kohleausstiegsgesetz
Nun steht fest: Die Stein- und Kohlekraftwerke in Deutschland werden bis 2038 stillgelegt. Das Gesetz bestimmt den genauen Zeitplan für das Abschalten der Werke. Die Verringerung soll kontinuierlich erfolgen: In Jahren, in denen weniger Braunkohlewerke vom Netz gehen, sind mehr Steinkohlewerke stillzulegen. Das Abschalten der jeweiligen Braunkohlekraftwerke erfolgt zu konkreten Zeitpunkten über vertragliche Vereinbarungen mit den Betreibern. Für deren Entschädigung stehen insgesamt 4,35 Milliarden Euro zur Verfügung. Steinkohlekraftwerke werden über Ausschreibungsverfahren stillgelegt. Steinkohle-Betreiber können sich bis 2027 auf Ausschreibungen bewerben, um ihre Werke gegen Entschädigung abzuschalten. Je früher die einzelnen Werke abgeschaltet werden, desto höher fällt die Entschädigung aus. Ab 2031 erfolgt die Stilllegung dann per Gesetz. Für junge Steinkohle-Anlagen gibt es eine Härtefallregelung. Ebenfalls geregelt werden Kompensationen für den Anstieg von Strompreisen, der auf den Kohleausstieg zurückzuführen ist.
Kraft-Wärme-Kopplung
Darüber hinaus sieht der Gesetzesbeschluss eine Verlängerung bis Ende 2029 sowie Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vor. Kraftwerksbetreiber sollen Anreize bekommen, von Kohle auf flexible und klimafreundlichere Stromerzeugung umzurüsten. Hierfür wird der Kohleersatzbonus für KWK-Anlagen auf Kohlebasis umgestaltet und erhöht.
Gebäudeenergiegesetz
Das Gesetz soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren. Für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsgebäuden gelten künftig einheitliche Regelungen. Erreicht werden sollen die Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch Erneuerbare gedeckt werden. Außerdem ist ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vorgesehen, Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nur 30 Jahre lang betrieben werden.
Schnelle EEG-Reform gefordert
Der Bundesrat hält es für erforderlich, das Erneuerbare-Energien-Gesetz schnell zu reformieren. Er schlägt zahlreiche Maßnahmen vor, damit das Klimaschutzziel 2030 mit einem Anteil von 65 Prozent an Erneuerbaren tatsächlich erreicht werden kann. Genannt wird u. a. eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiebereich (Absenkung der EEG-Umlage und der Stromsteuer sowie steigende CO2-Preise in den Sektoren Wärme und Verkehr). Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Beitrag.
