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05.05.2022

Verordnung läuft aus – Plädoyer für Abschaltbare Lasten
Seit Oktober 2016 angewendet, wird die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) zum 1. Juli planmäßig außer Kraft treten. Das wird nicht von allen Marktakteuren begrüßt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Übertragungsnetzbetreiber offenbar erst vor wenigen Wochen 90 Prozent der abschaltbaren Industrielasten in Anspruch nehmen mussten, um die Netzstabilität aufrechtzuerhalten.
Ein Verfechter dieses Instruments ist zum Beispiel Jan Zacharias, Manager Regulatory Affairs beim Flexibilitätsanbieter Entelios. In einem Artikel für „Systemvision 2050“, ein Gemeinschaftsprojekt zur Entwicklung einer Vision des Energiesystems der Zukunft, schreibt er: „Wird das Lastmanagement-Potenzial der Industrie vollständig genutzt, braucht es weniger neue Kraftwerke und Netzausbau. Und das sogar bei geringeren Kosten und höherer Akzeptanz.“ Die Energiewende werde oft auf Stromerzeugungstechnologien reduziert: „Stattdessen müsste aus unserer Sicht die Verbrauchsseite viel stärker einbezogen werden.“
Die Industrie sei der größte Energieverbraucher Deutschlands, und industrielles Lastmanagement zur Anpassung an die Stromerzeugung besitze ein riesiges Potenzial für die Energiewende. Mit Lastmanagement – insbesondere in der Industrie – habe man ein ganz wichtiges Puzzleteil für die Energiewende, das bereits heute auf dem Tisch liege. Insbesondere fordert Zacharias eine Fortsetzung der AbLAV und ihre Öffnung für weitere Branchen wie die Eisen- und Stahlindustrie. Zweitens lasse die Kapazitätsreserveverordnung in den Details nur Gaskraftwerke zu, die technisch fragwürdigen Ausschlusskriterien für Lasten sollten abgeschafft werden. Drittens müsse die „Bestrafung“ von Industrien mit flexiblem Strombezug durch die Stromnetzentgeltverordnung beendet werden.
Abschaltbare Lasten
Anbieter von Abschaltleistung sind z. B. Industriebetriebe, die für einen vereinbarten Zeitraum oder auch kurzfristig auf die Lieferung von Strom verzichten können, wenn im Stromnetz gerade nicht genügend Strom vorhanden ist. Die ÜNB leisten den Anbietern mit der „Umlage für abschaltbare Lasten“ eine Vergütungszahlung. Die ÜNB gleichen ihre Zahlungen untereinander aus und legen den Betrag auf alle Letztverbraucher um. Ziel ist eine bessere Netzstabilität und damit eine höhere Versorgungssicherheit.
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