Marktinformation

 

06.10.2022

Auf Bazooka folgt Doppelwumms
Riesiger Abwehrschirm soll Entlastung bei Strom- und Gaspreisen bringen

Kurz bevor die umstrittene Gasumlage in Rechnung gestellt werden sollte, wurde sie wieder gekippt. Die drei Unternehmen, die hauptsächlich davon profitieren sollten, werden nun direkt unterstützt. Stattdessen spannt die Bundesregierung einen Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro auf. Mit ihm sollen die Preise für Strom und Gas sinken und letztendlich verhindert werden, dass reihenweise Menschen und Unternehmen angesichts der explodierten Energiekosten und der damit einhergehenden Inflation pleitegehen. Allerdings sind einige EU-Mitgliedstaaten gegen den deutschen Abwehrschirm. Teilweise wird es als ungerecht angesehen, dass Deutschland sich das leisten kann, andere betonen die Notwendigkeit eines gemeinsam abgestimmten Vorgehens. Im Moment ist noch nicht abzusehen, wie diese Diskussion ausgeht.

Eine Strompreisbremse ist bereits in Vorbereitung, nun kommt noch eine Gaspreisbremse hinzu. Eine eigene Kommission soll bis etwa Mitte Oktober Einzelheiten ausarbeiten, kündigte die Bundesregierung nun an. Spätestens nach den Zerstörungen an den Gaspipelines in der Ostsee könne man sagen: Auf absehbare Zeit werde Gas aus Russland nicht mehr geliefert werden. Deutschland sei allerdings gut vorbereitet – durch Gasimporte aus anderen Ländern, den Bau von Flüssiggasterminals, einen Speicherfüllstand von mehr als 90 Prozent, die Wiederinbetriebnahme von Kohlekraftwerken und die Nutzung der süddeutschen Atomkraftwerke, wenn dies notwendig werde.

Überblick über wichtige Maßnahmen des Abwehrschirms:

Angebot an Energie ausweiten, Verbrauch senken:
Alle Angebotspotenziale sollen ausgeschöpft werden, von den Erneuerbaren Energien über Kohleverstromung, verlängerte AKW-Laufzeiten und Fuel Switch bis LNG-Terminals. Parallel dazu sollen Unternehmen und private Haushalte den Energieverbrauch senken. Preissignale sollen soweit wie möglich wirken. Zu den konkreten Maßnahmen zählen unter anderem die Verordnungen zur Senkung des Energieverbrauchs, die Einführung eines Regelenergieproduktes und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz.

Einführung einer Strompreisbremse:
Weil Gas aktuell den Preis setzt und weil dieser gerade so hoch ist, erzielen die Nicht-Gaskraftwerke sehr starke Zufallsgewinne. Diese sollen genutzt werden, um die Stromrechnungen von Verbrauchern sowie Unternehmen zu entlasten. Für Verbraucher sowie KMU wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). Für den darüber hinausgehenden Verbrauch wird der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt. So soll einerseits entlastet und zugleich zur Reduktion des Verbrauchs angeregt werden. Dies soll zeitlich schnell umgesetzt werden. Die übrigen Unternehmen, insbesondere große Industrieunternehmen, werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.

Schnellstmögliche Einführung einer Gaspreisbremse:
Die temporäre Abfederung der aktuellen Belastungen für Haushalte und Unternehmen soll diese finanziell spürbar entlasten. Die Rede ist von einem Schutz vor Überforderung. Was genau damit gemeint ist, ist Spekulationsgegenstand. Denn daran arbeitet noch bis Mitte Oktober eine „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“. Es wird vermutet, dass die Gaspreisbremse ähnlich wie die Strompreisbremse den Gasverbrauch eines Vergleichszeitraums zu einem bestimmten Teil, sagen wir 80 Prozent, preislich festlegt und der darüber hinausgehende Verbrauch zu teureren Marktpreisen bezahlt werden muss. Dies wäre dann ein Anreiz zum Energiesparen. Zur Erinnerung: Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass alle und jeder 20 Prozent Gas einsparen müssen, damit in Deutschland das Gas über den Winter reicht.

Finanzierung weiterer Stützungsmaßnahmen:
Für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene Unternehmen, die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden, gibt es Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen. Mitnahmeeffekte sollen vermieden werden. Eine Regelung für Härtefälle soll kommen. Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und KMU-Programm gehen in diesen Maßnahmen auf.

Reduzierung Umsatzsteuer auf Gas:
Es bleibt bei der Reduktion der Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent. Dieser soll nun auch für Fernwärme gelten, was viele erleichtern dürfte.

Rehden

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Wie werden die Strom- und Gaspreisbremse und deren Höchstgrenzen berechnet?
Was bedeutet die Strom- und Gaspreisbremse aus energiewirtschaftlicher Sicht?
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