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15.09.2022

EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfe für energieintensive Unternehmen
Energieintensive Unternehmen in Deutschland können für höhere Strompreise aufgrund indirekter Emissionskosten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) teilweise entschädigt werden, wie die EU-Kommission am 19. August mitteilte. Die von Deutschland angemeldete Regelung mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 27,5 Milliarden Euro soll einen Teil der höheren Strompreise abdecken, die sich aus den Auswirkungen der CO2-Preise auf die Stromerzeugungskosten (sogenannte „indirekte Emissionskosten“) im Zeitraum 2021 bis 2030 ergeben. Durch die Beihilferegelung soll die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen verringert werden, die mit einer Verlegung von Produktionskapazitäten in Länder außerhalb der EU mit weniger ehrgeizigen Klimazielen einhergehen würde. Im Falle einer solchen Abwanderung würde der Schadstoffausstoß weltweit gesehen zunehmen.
In Frage kommen Unternehmen, die in den Sektoren arbeiten, die in den „EHS-Leitlinien für staatliche Beihilfen“ aufgeführt sind, bei denen ein Risiko der Emissionsverlagerung besteht. Diese Sektoren sind mit erheblichen Stromkosten konfrontiert und stehen in einem besonders intensiven internationalen Wettbewerb. Bei förderfähigen Unternehmen erfolgt der Ausgleich durch eine Teilerstattung der im Vorjahr angefallenen indirekten Emissionskosten, i.d.R. höchstens 75 Prozent. Die Beihilfeempfänger müssen einen bestimmten Anteil ihrer indirekten Emissionskosten, nämlich die Kosten für 1 GWh des jährlichen Stromverbrauchs, selbst tragen. Darüber hinaus werden keine Beihilfen für den Verbrauch selbst erzeugter Elektrizität aus Anlagen gewährt, die vor dem 1.1.2021 in Betrieb genommen wurden und für die der Beihilfeempfänger Anspruch auf eine Vergütung nach dem deutschen EEG hat.
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