Beschlossene Novelle der Preisbremsengesetze für mehr Klarheit und weniger Ungerechtigkeiten
Vor einigen Tagen standen in Bundestag und Bundesrat einige Punkte auf der Tagesordnung, die mehr Klarheit zu den Erdgas-, Wärme- und Strom-Preisbremsengesetzen bringen sollen. Unter anderem wurde das von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes beschlossen. Die Novelle enthält nun eine Festlegung, dass außer Behörden auch juristische Personen des Privatrechtes Prüfaufgaben bei den Energiepreisbremsen übernehmen können. Dies soll die Behörden entlasten.
Interessant für viele Unternehmen ist sicherlich auch die beschlossene Anpassung des Entlastungsbetrags. Eingeführt wird eine zusätzliche Entlastungsregelung für Unternehmen, die 2021 mindestens 50 Prozent weniger Energie verbraucht haben, die auf staatliche Corona-Maßnahmen oder die Flutkatastrophen des Jahres zurückgehen. Hier kann es zu Härtefällen kommen, wenn Unternehmen z. B. aufgrund staatlicher Betriebsschließungen 2021 weniger Verbräuche hatten und dadurch ihr Entlastungskontingent bei den Preisbremsen erheblich reduziert sein könnte. Für solche Härtefälle wird ein Korrekturmechanismus in den Preisbremsen eingeführt. Dabei sind die beihilferechtlichen Vorgaben zu beachten. Weitere Einzelheiten zum Beispiel zum Boni- und Dividendenverbot oder zu Schienenbahnen teilt das BMWK auf seiner Internetseite mit.
