NEWS
11. Februar 2021

Coronabedingte Verzögerungen: Neue Info des BAFA zur Durchführung von Energieaudits
Dem BAFA als administrierender Behörde ist bewusst, dass die Corona-Pandemie vielfach eine fristgerechte Durchführung des Energieaudits nicht zulässt – so schreibt die Behörde auf ihrer Webseite. Bis zum 28. Februar 2021 wird das BAFA für nicht fristgerecht durchgeführte Energieaudits davon ausgehen, dass die Verfristung der Corona-Krise geschuldet ist.
Unternehmen sollten aber beachten, dass die grundsätzliche Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G weiterhin bestehen bleibt. Sollte ein Energieaudit nicht zum passenden Zeitpunkt durchgeführt werden können (z. B. da im Unternehmen wegen der Corona-Krise kein Betretungsrecht für Externe vorliegt) und daher nicht fristgerecht erfolgen, wird dies selbstverständlich jederzeit bei der Beurteilung des jeweiligen Sachverhaltes im Rahmen der Prüfung berücksichtigt und bewertet.
Das BAFA empfiehlt, dass sowohl die betreffenden Unternehmen als auch beauftragte EnergieauditorInnen den Sachverhalt dokumentieren und bei erfolgter Stichprobenkontrolle durch das BAFA als Begründung für die Verfristung bereithalten.
Auch nach dem 28. Februar 2021 wird also kein zum Energieaudit verpflichtetes Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie benachteiligt. Dennoch sollten Unternehmen das fällige Energieaudit, nebst Onlinemeldung, schnellstmöglich nachholen.