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15.06.2022

EEG-Umlage fällt weg – Stromkunden werden entlastet
Stromkunden müssen bereits ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage hat nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert und ist am 28. Mai in Kraft getreten. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben.
Um die Stromkunden schnell von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, entfällt die EEG-Umlage ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant. Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft. Die Bundesregierung hatte die große EEG-Novelle am 6. April mit dem „Osterpaket“ beschlossen. Mit dem Gesetz senken die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh.
Die EEG-Umlage war 2000 eingeführt worden, um die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Der Bund erstattet den Übertragungsnetzbetreibern künftig die Einnahmeausfälle aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) und finanziert daraus die Förderung erneuerbarer Energien. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 wird der EKF zukünftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet.
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