Energieeffizienzgesetz in der Warteschleife
Auch nach dem 2. Entwurf des Energieeffizienzgesetzes ist das Gesetzgebungsverfahren immer noch in der Warteschleife. Fakt ist beim derzeitigen Stand des Entwurfs bis heute, dass das alte Energiedienstleistungsgesetz in der jetzigen Form bestehen bleibt, sodass alle Unternehmen, die bisher ein Energieaudit gemacht haben, auch in Zukunft ein Energieaudit machen müssen. Neu ist allerdings, dass Unternehmen ab 50 Mio. Kilowattstunden in Addition von Strom, Wärme und Treibstoff ein Energiemanagementsystem nach 50001 oder eine EMAS einführen müssen. Diese Regelung bedeutet nicht nur eine Vervielfachung der Anzahl der Energiemanagementsysteme in Deutschland, sondern auch die konkrete Umsetzung der Maßnahmen in diesen Managementsystemen, da im Entwurf auch eine verpflichtende Umsetzung genannt wurde. Auch bei Energieaudits größer 2,5 Mio. Kilowattstunden in der Addition von Strom, Wärme und Treibstoff ist ein konkreter Maßnahmenplan für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen vorgesehen. Sofern sich hier die Gesetzgebung konkretisiert, werden wir Sie zeitnah informieren.