Energieeffizienzgesetz modifiziert, jedoch nicht verabschiedet
Kurz vor der Sommerpause stand das neue, modifizierte Energieeffizienzgesetz zur Verabschiedung an. Dies kam jedoch aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl der Abgeordneten nicht zustande. Aus unserer Sicht ist das ein mehr als schlechtes Signal, denn viele Unternehmen sind in der Unsicherheit, ob sie jetzt weiterhin Energieaudits oder schon ein höheres Energiemanagementsystem wie die 50001 durchführen müssen. Dass dann das Parlament nicht in der Lage ist, genügend Abgeordnete zu stellen, um diese Sicherheit zu geben, ist aus unserer Sicht ein Skandal.
Fakt ist, dass die Bundesregierung das Gesetz bezüglich der Energieverbrauchsoptimierung reduziert hat. Das heißt, die Vorgaben von Energieverbräuchen sind deutlich abgesenkt. Die Einsparpflicht für die Bundesländer wird von fünf auf drei TWh bis 2030 gesenkt. Im Zuge dessen hat man die verpflichteten Energie- und Umweltmanagementsysteme von 15 Millionen kWh in Addition von Strom, Wärme und Treibstoff auf 7,5 Millionen kWh gesenkt. Somit ist nun ein wesentlich größerer Teil von Unternehmen betroffen, die dann die fehlenden Vorgaben durch eigene Maßnahmen kompensieren könnten. Da insbesondere die Rechenzentren in der letzten Zeit hier im Fokus waren, entfallen bei diesen auch einige Vorgaben, wie z. B. in einem Umkreis von 5 km ein Wärmenetz zu bauen. Somit sind laut Bundesregierung die Regelungen zu Abwärmenutzungen nun praxisgerechter.
Stand heute ist nicht ersichtlich, ob noch einmal Änderungen erfolgen. Und es ist geplant, dieses Gesetz direkt nach der Sommerpause zu verabschieden. Wir halten Sie über die aktuellen Tendenzen und Entwicklungen auf dem Laufenden.