FAQ wurden erweitert
Zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland hatte die Bundesregierung im Herbst 2022 eine Energieeinsparverordnung erlassen, die Sparmaßnahmen vorschreibt (die sog. EnSimiMaV). U. a. mussten Unternehmen mit einem Energieverbrauch >10 GWh pro Jahr alle in den Energieaudits nach § 8 EDL-G sowie im Rahmen eines Energie- oder Umweltmanagementsystemen nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des EDL-G alle konkret identifizierten und als wirtschaftlich durchführbar bewerteten Maßnahmen umsetzen, um die Energieeffizienz ihrem Unternehmen unverzüglich zu verbessern. Da das EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) nur für Nicht-KMU (Großunternehmen) gilt, sind von der o. g. Umsetzungspflicht nach EnSimiMaV auch nur N-KMU betroffen.
Um Unklarheiten für betroffene Unternehmen zu beseitigen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun einige Fragen und Antworten zu §4 der Energiesparverordnung zu mittelfristig wirksamen Maßnahmen (EnSimiMaV) herausgegeben:
(https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/faq-verordnung-zur-sicherung-der-energieversorgung-ueber-mittelfristig-wirksame-massnahmen.pdf?__blob=publicationFile&v=4)
Bis zum 31.03.2024 müssen alle wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen umgesetzt sein, die bei Veröffentlichung der EnSimiMaV sowie rückblickend 3 Jahre erkannt und nach DIN EN 17463 wirtschaftlich sind. Sprich: Es ist auch zu prüfen, ob nicht realisierte Projekte der letzten 3 Jahre aufgrund aktueller Rahmenbedingungen (insbesondere Energiepreissituation) einer Neubewertung zugeführt werden müssen.
Unternehmen sind verpflichtet, sowohl die Umsetzung als auch die wegen fehlender Wirtschaftlichkeit Nicht-Umsetzung durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigen zu lassen.
Sofern Sie als Unternehmen betroffen sind und dies nicht bis zum 31.03.2024 umgesetzt haben, wird im Rahmen der ISO 50001-Zertifizierung eine Nichtkonformität mit drei Monaten Bearbeitungsfrist erteilt. Wenn Sie eine Bestätigung benötigen, sprechen sie Ihren Zertifizierer oder uns gerne an. Die Bestätigung kann voraussichtlich bis 30.09.2024 nachgeholt werden.