Das Land Baden-Württemberg hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Das Umweltministerium hat dazu das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ aufgelegt. Förderanträge können nach aktueller Förderrichtlinie bis 30.6.2024 gestellt werden.
Kleine und mittlere Unternehmen können Landeszuschüsse erhalten. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Gefördert werden die erstmalige Implementierung sowie die Erweiterung eines Energiemanagementsystems. Zuwendungsfähige Ausgaben sind unter anderem Software, Messtechnik, Personalausgaben für Fachpersonal, welches zusätzlich beschäftigt wird, externe Dienstleister, die beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagementsystems unterstützen, sowie eine Erstzertifizierung des Energiemanagementsystems nach einem anerkannten Zertifizierungssystem.
Die Einführung von Energiemanagementsystemen bezuschussen Bund und Land mit bis zu 75 Prozent. Förderfähig sind Kosten für fachliche Anleitung und Begleitung des Prozesses zur Zertifizierung eines Energiemanagementsystems, externe fachliche Unterstützung zur Einführung eines Energiemanagementsystems, Beschaffung und Installation erforderlicher Messeinrichtungen und Verbrauchszähler, Beschaffung und Implementierung einschlägiger Energiemanagement-Software sowie die erstmalige Zertifizierung nach DIN EN ISO 50.001.
Im Detail:
- 75 Prozent des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 600 Euro pro Arbeitstag, für mindestens fünf, höchstens zwölf Arbeitstage pro Jahr für längstens drei Jahre; Beratertage können gegebenenfalls flexibel auf die Jahre aufgeteilt werden.
- Beschaffung von Verbrauchszählern und Messeinrichtungen inklusive Einbau und Aufschaltung: 75 Prozent der Ausgaben, maximal 5.000 Euro
- Beschaffung und Installation von Energiemanagement-Software: 75 Prozent der Ausgaben, maximal 5.000 Euro, Lizenzlösungen gemeinsam mit anderen Kommunen sind möglich
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001: 75 Prozent der Ausgaben, maximal 3.000 Euro
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen nach Paragraf 3 Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) und Studentenwohnheimen, auch wenn sie das KMU-Kriterium (bis 250 Mitarbeitende, bis 50 Millionen Euro Umsatz) nicht erfüllen.
Informationen:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz/in-kommunen/kommunales-energiemanagement/foerdermoeglichkeiten