Förderung für den Heizungstausch (BEG)
Nicht nur das GEG ist neu, auch eine neue BEG wurde am 8. September beschlossen. Hintergrund: Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, die Investitionskosten für eine neue klimafreundliche Heizungsanlage allein zu tragen, werden die Bürgerinnen und Bürger mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Umstieg auf Erneuerbares Heizen unterstützt.
Gemäß der neuen BEG wird es für den Heizungstausch direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten geben – hier gibt es drei Bausteine:
- Eine Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie Contractoren offensteht;
- einen einkommensabhängigen Bonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr;
- sowie einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von zunächst 20 % für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen für selbstnutzende Eigentümer. Bis einschließlich 2028 beträgt dieser Bonus 20 %, danach wird er um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgesenkt. Der Klima-Geschwindigkeitsbonus wird allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt, deren funktionstüchtige Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.