Gasabnahmestellen größer 1,5 Mio. kWh – Meldung für geschützte Kunden
Wie im letzten Newsletter bereits erwähnt, möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass für Gaskunden größer 1,5 Mio. kWh, sofern sie laut definierter Branche geschützt sind, eine Meldung an den Verteilnetzbetreiber notwendig ist. Diese Meldung wurde in diesem Jahr neu eingeführt, weil die Bundesnetzagentur ein neues Konzept zur Bewältigung einer möglichen Gasmangellage erstellt hat. Somit reicht die ursprüngliche Regelung größer 10.000 kW (30 Mio. kWh) im Portal des Trading Hub Europe nicht mehr aus, sondern es muss eine gesonderte Meldung an den Verteilnetzbetreiber durchgeführt werden. Die grundsätzliche Vorgehensweise ist die Analyse, ob Ihr Unternehmen zu den geschützten Unternehmen gehört, und wenn Ihr Geschäftsbetrieb bzw. die Wirtschaftszweignummer unter diese schutzwürdige Regelung fällt, können Sie sich beim Verteilnetzbetreiber registrieren, damit im Fall einer Mangellage keine Abschaltung droht.
Als Kunde der ENOPLAN-Gruppe müssten Sie eine Information über Ihre Kundenbetreuung dazu erhalten haben. Sollten Sie diese Information nicht bekommen haben, bitten wir Sie, sich bei uns zu melden, damit wir Ihnen die relevanten Unterlagen dafür übermitteln können.
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel „Krisenvorsorge Erdgas“.