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10.11.2022

Gaspreisbremse und Strompreisbremse kommen, Details sind in Arbeit
Angesichts der massiven Energiekrise und der dadurch beflügelten aktuellen Inflationslage warnen Firmen und Verbände seit Wochen: Vielen Unternehmen drohe das Aus, es würden Produktionsverlagerungen geplant oder die Produktion zurückgefahren. In den letzten zwei Jahren sind in Europa die Kosten für Energie um 40 % gestiegen, anders als in USA oder China, wo der Anstieg deutlich geringer ausfiel. Somit hat sich der Standort Europa und auch Deutschland in diesem Bereich im internationalen Vergleich deutlich verschlechtert.
Die Bundesregierung hat zur Dämpfung der Gaspreise eine eigene „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ installiert, die am 31. Oktober ihren Abschlussbericht vorlegte. Dieser enthält Vorschläge für die geplanten Gas- und Strompreisbremsen sowie für weitere Maßnahmen zur Förderung des Energiesparens. Damit soll eine Entlastung von Bürgern und Industrie bei Aufrechterhaltung der Gas-Sparanreize gelingen und mit einer längerfristigen Transformationsperspektive verknüpft werden. Derzeit berät das Kabinett darüber, wie die Maßnahmen im Einzelnen ausgestaltet werden.
Gas- und Fernwärmekunden sollen in zwei Schritten entlastet werden. Demnach soll der Staat die Gasabschläge für Haushaltskunden und Gewerbekunden bis 1,5 Mio. kWh (bis auf Sonderfälle) im Dezember komplett übernehmen. Die Gaspreisbremse soll ab Januar bzw. März 2023 folgen. Die Kommission betont, dass die Kostenbelastung der Gasverbraucher damit nicht auf das Vorkrisenniveau reduziert werde. Vielmehr sollen die Maßnahmen die besonders hohen Belastungen abfedern, die bis zum Erreichen der „neuen Normalität“, also des mittelfristig erwarteten Kostenniveaus, auf die Gasverbraucher zukommen.
Für große industrielle Verbraucher (rund 25.000 Unternehmen mit RLM) greift die Gaspreisbremse ab dem 1. Januar 2023. Sie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Höhe des entlastbaren Kontingents liegt bei 70 % des Verbrauchs, der Beschaffungspreis soll 7 ct/kWh betragen. Stand heute müssen Unternehmen die Teilnahme an dem Programm bei ihrem Versorger anmelden (Opt-In) und öffentlich machen. Die Unterstützung soll nur Unternehmen zugutekommen, die die betreffenden Standorte erhalten, andernfalls muss zurückgezahlt werden. EU-beihilferechtlich kann jedes Unternehmen voraussichtlich höchstens bis 150 Mio. Euro Hilfen erhalten.
Für Haushaltskunden und alle anderen Unternehmen bis 1,5 Mio. kWh kommt ebenfalls eine Gaspreisbremse. Beginn ist Stand heute der 1. März 2023, eventuell mit einer rückwirkenden Entlastung ab Februar.
Erdgas: Geplant ist ein garantierter Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierter Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Kontingent der Gasverbrauchsmenge (80 % des Verbrauches aus September 2022). Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb des Grundkontingentes gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
Fernwärme: Geplant ist ein garantierter Brutto-Preis von 9,5 ct/kWh für Fernwärme für ein Kontingent der Verbrauchsmenge (80 % des Verbrauches aus September 2022). Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb des Grundkontingentes gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Allein die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme ist für die Preisentwicklung maßgeblich.
Ggf. soll für Unternehmen ab dem 1. Januar 2023 bis zum Ende der Gaspreisbremse ein Härtefallprogramm aufgelegt werden, das in Anlehnung an die Kreditprogramme aus der Coronapandemie konzipiert werden kann. Eine Günstigerstellung von Gasverbrauchern gegenüber Verbrauchern anderer Energieträger gilt es zu vermeiden.
Die Strompreisbremse soll bereits im Januar kommen. Für Haushalte und kleinere Unternehmen bis 100.000 kwh soll ein Brutto-Preis von 40 ct/kWh für ein Grundkontingent von 80 % des bisherigen Verbrauchs gelten. Für Industrie- und Gewerbebetriebe angestrebt ist ein Nettopreis von 13 ct/kWh für ein Strom-Grundkontingent von 70 % des historischen Verbrauchs, der sich aus dem Jahresverbrauch von 2021 errechnet. Ggf. gibt es hier auch eine andere Regelung als die Verbrauchsgrenze. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Die voraussichtlichen Laufzeiten der Entlastungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte unserer Grafik.

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