Gasspeicherumlage ab Juli 2023 mehr als verdoppelt
Mitte Mai gab die Trading Hub Europe GmbH (THE) bekannt, dass die „Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen“ ab dem 1. Juli 2023 vor dem Hintergrund der bis dato entstandenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse auf 1,45 EUR/MWh festgesetzt wird. Damit steigt die sogenannte Gasspeicherumlage um mehr als das Doppelte. Bislang betrug die Umlage 59 ct/MWh.
Mit dieser Umlage werden die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher über SSBO (Strategic Storage Based Options) umgelegt. In Expertenkreisen war bereits seit Monaten vermutet worden, dass eine kräftige Erhöhung der Umlage nötig werden könnte, denn das Gas war ja zu teilweise sehr hohen Preisen beschafft worden. Das Defizit auf dem entsprechenden Umlagekonto lag per Ende April bei knapp 8,7 Mrd. Euro. Erlöse entstehen hier aus Gasverkäufen und der Gasspeicherumlage.
Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage war die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch den Marktgebietsverantwortlichen THE verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung von SSBO Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher gemäß Stufe 3 im Kalenderjahr 2022.
Der Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) folgend, das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen, hat THE – im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur – diesen verlängerten Zeitraum bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen. Die nächstmalige Festsetzung der Speicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2024.