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15.09.2022

Gasumlage sorgt für Empörung – Regelungen sollen verbessert werden
Auch dieses Thema schlägt hohe Wellen. Die neue Gasbeschaffungsumlage wurde am 15. August auf 2,419 Cent/kWh pro Kilowattstunde festgesetzt, zahlbar ab 1. Oktober. Hinzu kommt eine erheblich kleinere Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 Cent/kWh.
Mit den neuen Gas-Umlagen gemäß EnSiG sollen Gasimporteure geschützt werden, die wegen nicht erfolgender Gaslieferungen aus Russland derzeit anderweitig teuer Gas am Markt besorgen müssen, um ihren Lieferverpflichtungen nachzukommen. Schon einige sind in Schieflage geraten und sind dringend auf diese und weitere Unterstützung angewiesen. So hat nach Uniper nun auch die EnBW-Tochter VNG am 9. September beim Bundeswirtschaftsministerium zusätzlich zum Antrag auf Gas-Umlage einen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach EnSIG gestellt.
Aber es gibt eben immer auch die ganz Raffinierten: Gern wollen auch solche Unternehmen die Umlage mitnehmen, denen es wirtschaftlich gar nicht so schlecht geht oder die zu Konzernen gehören, die insgesamt gut dastehen. Teilweise handelt es sich dabei auch nicht um deutsche Unternehmen, die nun von den ohnehin gebeutelten deutschen Gaskunden, ob private oder Unternehmen, Hilfestellung bekommen wollen. Ungeklärt scheint auch, wie mit Kunden mit Festpreisverträgen umzugehen ist, die eigentlich nach allgemeinem Rechtsverständnis diese Umlage nicht bezahlen müssten, oder nur unter Vorbehalt. Auch Fernwärmeversorger dürfen die Umlage eigentlich nicht erheben und könnten in Schieflage geraten.
Das BMWK arbeitet nun mit Hochdruck daran, festzulegen, welche Gasimportfirmen Ansprüche anmelden dürfen und wie dies rechtlich hieb- und stichfest gestaltet werden kann. Dem Vernehmen nach sollen nur noch Unternehmen berechtigt sein, die für die Versorgungssicherheit relevant sind, entsprechende Ausfallmengen nachweisen können und keine Boni oder Dividenden auszahlen.
Außerdem hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass angesichts der hohen Gaspreise die Steuer auf Gasverbrauch 7 statt wie bisher 19 Prozent betragen soll. Dies soll bis Ende März 2024 gelten – eben so lange, wie auch die Gasumlagen erhoben werden.
Aus dem Lagebericht der Bundesnetzagentur (Stand 12.09.2022; 13 Uhr):
- Seit dem 23.06.2022 gilt die Alarmstufe des Notfallplans.
- Die Lage ist angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment aber stabil. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet.
- Die Gaslieferungen durch die Nord Stream 1 wurden von russischer Seite unter Verweis auf angebliche Mängel an der Verdichterstation Potovaya nicht wieder aufgenommen.
- Im September finden zahlreiche Wartungsarbeiten an der europäischen Gasinfrastruktur statt. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur sind diese Arbeiten für die Versorgungssicherheit in Deutschland nicht relevant.
- Es wird weiter eingespeichert. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei 87,95 %. Der Füllstand des Speichers Rehden beträgt 74,06 %.
- Bis zum 24.09. finden geplante Wartungsarbeiten am Speicher in Rehden statt.
- Die Großhandelspreise schwanken stark, bewegen sich aber weiterhin auf sehr hohem Niveau. Unternehmen und private Verbraucher müssen sich auf deutlich steigende Gaspreise einstellen.
- Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs.
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