Gebäudeenergiegesetz: Kostenfallen für Verbraucher?
In naher Zukunft dürfte das vorübergehend vertagte „Heizungsgesetz“ verabschiedet werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv hatte sich „im monatelangen Streit“ für mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Verbraucher bei der Wärmewende ausgesprochen. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf erfüllt diese Voraussetzungen nur bedingt, glaubt der vzbv. Die Bundesregierung habe mit dem Gesetz die wichtige Chance vertan, die Wärmewende im Gebäudesektor klimazielkonform und sozialverträglich auf den Weg zu bringen und die Verbraucher:innen dabei mitzunehmen.
Verbraucher würden mit einem Dschungel an Optionen und Sonderregelungen konfrontiert. Unter der Überschrift Technologieoffenheit könnten weiterhin auch Gasheizungen eingebaut werden, sofern sie als H2-ready deklariert würden. „Die CO2-Bepreisung und die absehbar steigenden Netzentgelte werden fossiles Gas mittelfristig deutlich teurer machen. Und Wasserstoff und Biomethan werden entweder gar nicht oder nur zu äußerst hohen Preisen verfügbar sein“, so der vzbv. Jetzt noch eine neue Gasheizung einzubauen, könnte deshalb (…) zu einem extrem teuren Experiment werden.
Zwar sollen verpflichtende Energieberatungen vor diesen Kostenfallen schützen, doch sollten die Beratungen nur durch unabhängige Energieberater oder gleichwertig qualifizierte Fachkräfte ohne Interessenskonflikte durchgeführt werden dürfen, fordert der Verband. Er moniert weiter, dass das Ziel des Gesetzes Energie einzusparen zugunsten der reinen Reduktion von Treibhausgasen deutlich abgeschwächt worden sei – viele Regelungen zur Steigerung der Energieeffizienz seien aus dem Gesetz gestrichen worden.