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07.04.2022

Umstritten: Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen
Dem neuen Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen, kurz: Gasspeichergesetz, wurde am 25. März vom Bundestag zugestimmt, nach Beschluss durch den Bundesrat soll es zum 1. Mai in Kraft treten und ist bis 1. April 2025 befristet. Mit dem Gesetz sollen alle Betreiber in Deutschland verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Vor allem mit Blick auf den kommenden Winter soll die Energie-Versorgung damit auch weiterhin gewährleistet und heftige Preisausschläge eingedämmt werden. In einem mehrstufigen Verfahren soll zunächst die Speicherbefüllung marktbasiert erfolgen und, wenn erforderlich, durch Ausschreibung von Gas-Optionen angereizt werden. Wenn Mindestfüllstände absehbar nicht erreicht werden, greifen zusätzliche Instrumente, damit definierte Mindestfüllmengen zu verschiedenen Terminen erreicht werden: zum 1. Oktober zu 80 Prozent, zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent.
Als der Entwurf des Gesetzesvorhabens vor gut einem Monat bekannt wurde, hatten Energiehändler zunächst deutlichst ihre Sorgen geäußert, durch die Vorgaben daran gehindert zu werden, ihre An- und Verkaufsgeschäfte in den jeweils dafür günstigen Zeitpunkten zu tätigen. Die Erlössituation würde dadurch massiv verschlechtert. Doch inzwischen befürwortet der BDEW insbesondere den im Gesetz enthaltenen Ausschreibungsmechanismus, wie er mit den Strategic Storage Based Options (SSBO) vorgesehen ist, ebenso wie ein gestuftes Vorgehen. Angesichts des sehr straffen Gesetzgebungsverfahrens und der zum Teil neu angelegten Mechanismen zur Speicherbefüllung sei es notwendig zu überwachen, ob diese tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten, so der BDEW.
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