Härtefallhilfen für KMU beschlossen, auch bei Öl- und Pelletheizung
Zusätzlich zu den bekannten Gas- und Strompreisbremsen hat der Ministerrat am 14. Februar 2023 die Umsetzung der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen, die im Einzelfall durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Nach einigem Hin und Her sollen nun auch KMU von Zuschüssen zur Deckung der Heizkosten profitieren können, wenn sie mit Öl oder Pellets heizen, nicht nur bei Gasheizungen. Erhalten einzelne Unternehmen insgesamt hohe Förderbeträge, müssen beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden, teilt das BMWK mit. Insgesamt hat die Regierung eine Mrd. Euro für Energie-Härtefallhilfen bei KMU zur Verfügung gestellt.
Je nach Bundesland sind die Voraussetzungen und Förderdetails durchaus unterschiedlich, auch wenn die Finanzierung aus Bundesmitteln erfolgt. In Baden-Württemberg zum Beispiel hilft ein Programm Unternehmen, die 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis erzielten (EBITDA), mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichneten und eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent aufwiesen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg. Anträge sollen voraussichtlich im Laufe des März bei der L-Bank gestellt werden können.