In BW startete die letzte Stufe der Solarpflicht
Seit 2022 gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaikpflicht. Sie begann gestaffelt beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen mit mehr als 35 Stellflächen, es folgte die Pflicht auch für den Neubau von Wohnbauten, und seit 1. Januar 2023 ist die letzte Stufe in Kraft: bei einer grundlegenden Dachsanierung. Demzufolge sind bei größeren Dacharbeiten, die nach dem 1. Januar 2023 starten, mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Fläche des Objekts mit Solarmodulen zu belegen. Die Pflicht gilt bei grundlegender Erneuerung der Abdichtung oder der vollständigen neuen Eindeckung des Dachs. Kleinere Schadensbehebungen zum Beispiel nach einem Sturm zählen nicht.
Gebäudeeigentümer und Bauherren würden mit der Pflicht nicht alleine gelassen, heißt es z. B. in der aktuellen Pressemitteilung der Stadtwerke Schwäbisch Hall. Es gebe die Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der preiswerte Strom kann selbst genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden – mit einer festen Vergütung für 20 Jahre. Die Stadtwerke informieren zu dem Thema ebenso wie auch beispielsweise die kommunalen Baurechtsämter.