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Klimaschutzgesetz-Novelle verabschiedet – Sektorziele „aufgeweicht“?

Am 26. April 2024 ist die Neufassung des Klimaschutzgesetzes im Bundestag verabschiedet worden. Auf den Weg gebracht hatte sie die Bundesregierung im Juni 2023. Ziel der Novelle ist es, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu machen. Der Entwurf sieht vor, dass künftig eine zukunftsgewandte, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend für weitere Maßnahmen ist. Dabei bleiben die ehrgeizigen Klimaziele Deutschlands unverändert – durch die Reform dürfe nicht eine Tonne mehr CO2 ausgestoßen werden als mit dem bisherigen Gesetz, so die Bundesregierung.

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

  • Vom Rückblick zum Ausblick
    Bisher hatte das Klimaschutzgesetz vergangene Zielverfehlungen im Blick. Mit dem nun verstärkten Fokus auf zukünftige Emissionen kann besser als bisher überprüft werden, ob Deutschland auf dem richtigen Weg ist – oder ob Maßnahmen nachgeschärft werden müssen.
  • Gesamtverantwortung und flexibles Erreichen der Ziele
    Im Fokus steht nun, ob der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert wird, unabhängig davon, in welchem Bereich die Treibhausgase entstehen. Indem die Emissionen insbesondere dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotenziale vorhanden sind, können die Klimaziele sozial gerecht und volkswirtschaftlich effizient erreicht werden. Damit wird die Gesamtverantwortung der Bundesregierung insgesamt und die Flexibilität zwischen den Sektoren gestärkt.
  • Volle Transparenz für alle Bereiche
    Trotz dieser Gesamtbetrachtung sorgt die Bundesregierung weiter für volle Transparenz bei den einzelnen Sektoren wie zum Beispiel Verkehr, Energie und Wohnen. Es wird weiterhin deutlich gemacht, wo die Emissionen entstehen und welcher Sektor „on track“ ist. Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien haben ihren angemessenen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten.

Während die meisten Verbände der Gesetzesnovelle positiv gegenüberstehen, gibt es aber auch Kritik. Diese richtet sich vor allem auf „die nun beschlossene Aufweichung der Sektorziele im Klimaschutzgesetz“, wie es der BDEW formuliert. Dies nehme den Druck von den einzelnen Sektoren, die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen und die dafür notwendigen Investitionen zu tätigen. Schon heute gebe es enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren, was die Anstrengungen und die Erfolge im Klimaschutz betreffe. Zum Beispiel hinkt der Verkehrssektor seinen Zielen bereits das dritte Jahr in Folge hinterher.