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Klimaschutzverträge gehen in die erste Runde

Das Instrument der Klimaschutzverträge soll nach dem Willen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die dringend notwendige Markttransformation anstoßen.

Das BMWK hat am 12. März das erste Gebotsverfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge gestartet. Unternehmen der energieintensiven Industrie, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, können sich innerhalb der nächsten vier Monate um eine 15-jährige Förderung ihrer großen Transformationsprojekte bewerben. Das Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt vier Milliarden Euro.

Klimaschutzverträge sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Papier-, Glas-, Stahl- und Chemieindustrie. Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus – für eine Laufzeit von 15 Jahren. Dadurch werden unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen vermieden. Insgesamt sollen Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO₂ über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 vermieden werden. Dies entspricht THG-Reduktionen von bis zu 20 Megatonnen im Jahr, also etwas über einem Drittel des Sektorziels für die Industrie für das Jahr 2030.