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Konzept zur Erhebung der Gasspeicherumlage bis 2027 verlängert

Die marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) hatte am 27.02.2024 bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Anpassung der Befristung des Konzepts zur Erhebung der Gasspeicherumlage gestellt. Das bisherige Konzept der THE vom 29.07.2022 war von der BNetzA bis zum 31.03.2025 genehmigt worden, dies wurde nun bis 31.03.2027 verlängert (Beschluss BK7-24-01-003). Der Antrag der THE erfolgte vor dem Hintergrund der Verlängerung des Anwendungszeitraums der Regelungen zu den Füllstandsvorgaben (§§35a bis 35g EnWG) bis zum 01.04.2027. Mit der Verlängerung ist keine inhaltliche Anpassung verbunden.

Im laufenden Halbjahr 2024 liegt die Gasspeicherumlage bei 0,186 ct/kWh. Für das kommende Halbjahr wird die Umlagehöhe etwa Mitte Mai veröffentlicht.

Mit dieser Gasspeicherumlage, die von den Letztverbrauchern zu entrichten ist, sollen der THE die Kosten ersetzt werden, die ihr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, zum Beispiel für den Einkauf von Gas.