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11.08.2022

„Markterklärung zum Smart-Meter-Rollout zurückgenommen“ – was bedeutet das?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte im Mai 2022 seine Markterklärung vom Anfang 2020 zum Smart-Meter-Rollout zurückgenommen. Damit kam das Amt wahrscheinlich einer gerichtlichen Entscheidung zuvor, die diese Erklärung wohl als rechtswidrig eingestuft hätte.
Bis zu einer neuen Markterklärung besteht für die grundzuständigen Messstellenbetreiber nun keine Pflicht mehr zum Einbau intelligenter Messsysteme. Das BSI versichert aber, dass die weitere Nutzung und der weitere Einbau der jetzt verwendeten Smart-Meter-Gateways nicht mit Gefahren verbunden und daher weiter möglich sind.
So weit, so gut. Bei der Verabschiedung der Novelle des EnWG am 24. Juni kam aber nun ein neues Problem ans Tageslicht, das den Rollout weiter behindern dürfte. So soll künftig für die Zertifizierung von Gateways auch die Steuerung von Anlagen möglich sein. Da es dazu noch keine technische Richtlinie (TR 5) gibt, fürchten viele Akteure, dass die sehnlichst erwartete Markterklärung des BSI verschoben wird, bis alle Details zur Steuerungsfähigkeit feststehen, auch wenn das vielleicht Monate oder gar Jahre dauern könnte.
Intelligente Messsysteme können nicht nur den Stromverbrauch besser veranschaulichen als konventionelle Stromzähler, sondern auch Verbrauchsdaten automatisch an den Messstellenbetreiber übermitteln. So kann das Stromnetz besser genutzt und der Energieverbrauch insgeamt gesenkt werden. Die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Smart-Meter-Gateways greift, sobald drei Geräte voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden.
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