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07.06.2023

Minister Habeck verspricht Nachbesserungen beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz

In einer Videobotschaft äußerte sich Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck am 26. Mai zum hoch umstrittenen Gesetzesentwurf zum Gebäudeenergiegesetz.

Das Gebäudeenergiegesetz befinde sich in den Endverhandlungen auf parlamentarischer Ebene. Seit Februar werde über die Wärmewende diskutiert. Insbesondere vier Bereiche des Gesetzes nahm Habeck in den Fokus. Die „heftige“ gesellschaftliche Debatte zeige, dass hier offensichtlich Nachbesserungsbedarf bestehe.

  1. Inkrafttreten: In der gegenwärtigen Version würde das Gesetz ab 1.1.24 für alle Gebäudearten gelten. Dies soll nun geändert werden – erst einmal wären also nur Neubauten betroffen, die ab dann geplant werden. Dafür gelte das Gesetz unmittelbar, für den Altbaubestand will man mehr Zeit einräumen.
  2. Technologieoffenheit: Acht verschiedene technische Optionen sind derzeit im Gesetz genannt, das soll nun großzügiger gesehen werden.
  3. Gerade im städtischen Bereich seien vernetzte Systeme wie Fern- oder Nahwärme eine gute Lösung, vor allem bei enger Bebauung. Daher soll eine große Fernwärmeoffensive starten. Der zeitliche Ablauf mit zunächst der Planung in den Kommunen und dann der Entscheidung beim Verbraucher soll besser synchronisiert werden.
  4. Die vorgesehenen Härtefallregeln sollen großzügiger gestaltet werden.

Der Minister wirbt für das Gesetz als „Meilenstein im Klimaschutz“. Etwa ein Drittel unserer CO2-Emissionen komme vom Heizen. Dabei stammten nur 20 Prozent der entsprechenden Energie aus erneuerbaren Quellen: „Hier müssen wir vorankommen.“ Aber dabei könne man auch pragmatischer und lösungsorientierter vorgehen, verspricht Habeck.

 

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