Missbrauch bei Energiepreisbremsen?
Erste Prüfverfahren eingeleitet
Das Bundeskartellamt hat erste Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet, wie Mitte Mai bekannt wurde. Die Missbrauchsverbote der Preisbremsen-Gesetze verbieten eine Preisgestaltung gegenüber den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern, die zur Erlangung ungerechtfertigter staatlicher Entlastungsbeträge führt.
Die ersten eingeleiteten Prüfverfahren betreffen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern, die möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge nach den Preisbremse-Gesetzen gestellt haben. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass die zugrundeliegenden Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten. Es stünden weitere Verfahrenseinleitungen, bezogen auf die Bereiche Fernwärme und Strom, bevor.
Im Rahmen der Prüfverfahren wird das Bundeskartellamt zunächst die als auffällig identifizierten Unternehmen systematisch und datengestützt befragen. Sollten Verstöße festgestellt werden, so müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen an die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Strom-Übertragungsnetzbetreiber zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.
Der BDEW mahnt, dass Preiserhöhungen allein kein Hinweis auf einen Missbrauch seien. Die historisch hohen Gaspreise im Großhandel in 2022 wirkten sich aufgrund der langfristigen Beschaffungskosten vieler Energieversorger zum Teil erst mit Verzögerung auf die Endkundenpreise aus. Energieversorger müssten in der Lage sein, diese stark gestiegenen Beschaffungskosten an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Sonst seien sie selbst in ihrer Liquidität gefährdet.