Neue Meldung für RLM-Abnahmestellen im Gas erforderlich
Obwohl die Bundesnetzagentur im letzten Jahr mit den Großunternehmen im Gas größer 10.000 kW eine Regelung für das Melde- und Abschaltverfahren getroffen hatte, tritt nun eine neue Meldung in Kraft. Anfang Juli hat die BNetzA ein neues Konzept zur Bewältigung einer möglichen Gasmangellage erstellt, um für den kommenden Winter optimal vorbereitet zu sein. Die BNetzA kann im Falle einer Gasmangellage als zuständiger „Bundeslastverteiler“ Verfügungen erlassen, in denen sie RLM-Kunden dazu verpflichtet, ihren Gasverbrauch zu reduzieren.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie über die Selbsterklärung informieren, die Ihnen als Unternehmen in einer Gasmangellage zugutekommen kann. Mit dieser Erklärung haben Unternehmen die Möglichkeit, im Falle einer Gasmangellage von einer Bezugsreduktion ausgenommen zu werden oder eine geringere Bezugskürzung zu beantragen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Selbsterklärung nur in bestimmten Fällen genutzt werden kann. Sie ist an den Verteilnetzbetreiber zu richten. Wir werden Sie in den nächsten Wochen darüber weiter informieren und Ihnen die Vorgehensweise erläutern. Betroffen sind RLM-Kunden im Gasbereich, in der Regel handelt es sich um einen Verbrauch von über 1,5 Mio. KWh.