Neue Meldung im TAM-Portal der ÜNB
Im EEG (Eigenerzeugungsanlagen) und EnFG (Besondere Ausgleichsregelung) gibt es eine neue Transparenzverordnung, derzufolge Anlagenbetreiber und Nutzer der BesAR eine Meldung im TAM-Portal der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) tätigen müssen. Dieses war theoretisch zum 31.07.2023 für das Verbrauchsjahr 2022 notwendig, jedoch gibt es laut Fachexperten noch keine Aufforderung bzw. noch keine Ordnungswidrigkeit, die zum Tragen kommen würde, wenn man nicht meldet.
Bei der Besonderen Ausgleichsregelung ist eine Meldung nur notwendig, soweit die geforderten Angaben im Rahmen der Antragstellung nicht übermittelt wurden, bei der Eigenerzeugung ist eine Prüfung notwendig, welche Unternehmen betroffen sind. Dabei muss die Förderung 100.000 Euro durch Marktprämie, Einspeisevergütung und Flexibilitätsprämien im Jahr 2022 übersteigen.
Wir werden Sie in den nächsten Wochen darüber informieren, wie mit dieser Meldung umzugehen ist. Falls Ihnen schon bekannt sein sollte, dass Sie zu den Meldepflichtigen gehören, können Sie gerne einen unserer Experten dazu ansprechen.
TAM-Meldeportal
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) führen zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen die Datenerhebung über Förder- und Entlastungssummen (Transparency Award Module = „TAM-Meldungen“), die aus dem EEG, dem EnFG und dem StromPBG resultieren, durch.
Das gemeinsame TAM-Meldeportal der ÜNB ist die zentrale Stelle zur Abgabe der TAM-Meldungen und ist unter dem folgenden Link erreichbar: https://tam.netztransparenz.de