Das könnte knapp werden: neuer § 14a EnWG „Steuerbare Verbrauchseinrichtungen“
Die neue Fassung des § 14a EnWG (01.01.2023) sieht eine Reduzierung der Netzentgelte für diejenigen Verbraucher vor, die mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder von Netzanschlüssen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen abgeschlossen haben.
Im Juni 2023 begann die entsprechende zweite Konsultation zu den Festlegungsverfahren bei der Bundesnetzagentur. Die Beschlusskammer 8 hat Vorgaben zur Netzentgeltreduzierung entwickelt, welche Verbraucherinnen und Verbraucher mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung im Gegenzug für die Integration der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gewährt werden und diese bis zum 27.07.2023 zur Konsultation gestellt.
Die endgültige Festlegung der Bundesnetzagentur liegt noch nicht vor, Branchenkennern zufolge sei damit erst bis Ende November zu rechnen. Am 1. Januar 2024 sollen die neuen Regeln aber eigentlich in Kraft treten. Da bleibt den Stromnetzbetreibern und den Betroffenen nicht viel Zeit zur Umsetzung des komplizierten Sachverhalts. Die künftige Abrechnungssystematik muss ja unter anderem die neuen Tarifoptionen abbilden. Die Digitalisierung muss entsprechend weit fortgeschritten sein, Stichwort intelligente Zähler u.v.m.
Darüber hinaus wird künftig darauf zu achten sein, dass die Verteilnetzbetreiber sich daran halten, dass der Paragraf nur bei entsprechend gravierenden Engpässen und Einzelfällen zum Einsatz kommt und nicht als praktisches Regelungsinstrument „missbraucht“ wird.