Neues Energieeffizienzgesetz EnEfG verpflichtet viele Unternehmen zu Energie- oder Umweltmanagementsystemen
Am 20.10.2023 wurde das Energieeffizienzgesetz (Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes, EnEfG) nun auch vom Bundesrat beschlossen und dürfte in Kürze in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern. Auf Bund, Länder und öffentliche Stellen, aber auch viele Unternehmen kommen zusätzliche Anforderungen zu.
Auch zahlreiche Kunden der ENOPLAN-Gruppe sind von den Regelungen unmittelbar betroffen. Um bestmöglich über die neuen Anforderungen und passenden Lösungsmöglichkeiten zu informieren, haben unsere ENOPLAN-Energieexperten die wichtigsten Punkte für betroffene Unternehmen zusammengefasst und kostenlose Webinare am 10. November und am 1. Dezember 2023 vorbereitet. Anschließend kann bei Bedarf das weitere Vorgehen in einem individuellen Online-Termin besprochen werden.
Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes werden sich folgende Änderungen ergeben:
Das Gesetz legt fest, dass Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh künftig dazu verpflichtet sind, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen. Zur Ermittlung des Energieverbrauchs wird der Durchschnittswert der letzten drei Jahre herangezogen. Betroffene Unternehmen müssen ihrer Pflicht innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes nachkommen, wobei die Pflichterfüllung durch das BAFA in Stichproben überprüft wird.
Bereits ab einem Verbrauch größer 2,5 GWh sind Unternehmen zukünftig verpflichtet, Effizienzmaßnahmenpläne zu veröffentlichen. Auch diese Dokumente müssen von Auditoren oder Zertifizierern geprüft und bestätigt werden. Unternehmen, die zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet sind, müssen dann in der genannten Übergangsfrist allerdings kein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mehr durchführen (Befreiung von der Pflicht nach EDL-G).
