Neues Gebäudeenergiegesetz wird kontrovers diskutiert
Vor gut zwei Wochen brachte die Bundesregierung das neue Gebäudeenergiegesetz auf den Weg und löste viele Diskussionen damit aus. Ab dem 1. Januar 2024 soll demzufolge möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Bestehende Heizungen können weiterlaufen und repariert werden. Es gebe großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen, einen „starken sozialen Ausgleich“ und „umfangreiche Förderung“, heißt es seitens der Bundesregierung.
Die wenigsten bestreiten wohl, dass eine Energie- und Wärmewende den Gebäudesektor, wo Klimaziele bislang verfehlt wurden, nicht aussparen darf und hier einiges intensiviert werden kann und muss. Aber es gibt nicht wenige Stimmen, die die Regelungen für einen Schnellschuss, der nachher wieder korrigiert werden muss, halten bzw. eine bis ins Detail durchdachte Ausgestaltung der Regeln vermissen.
Besondere Sorgen machen sich Hausbesitzer mit älteren Häusern, die nur mit hohem Aufwand oder auch gar nicht auf Wärmepumpeneinsatz getrimmt werden können – nicht jedes Haus kann überhaupt gedämmt werden, selbst wenn man Hunderttausende Euro dafür einsetzen könnte. Auch gibt es Gebäude, wo beim besten Willen Photovoltaik keine Alternative ist. Ferner ist beispielweise die Verfügbarkeit von Wärmenetzen bislang nur sehr eingeschränkt gegeben. Ein weitere ungeklärte Frage: Ab wann und woher soll man einmal den grünen Wasserstoff zum Heizungsbetrieb bekommen – ist das überhaupt eine Technologie, die in absehbarer Zeit einsetzbar ist? Auch fragt sich der eine oder andere, warum 80-jährige Hausbesitzer mehr geschützt werden als 75-jährige, ob wohl beide Altersstufen wohl gleichermaßen als Rentner anzusehen sein dürften und sich ihre Einkommen und ihre Kreditwürdigkeit wohl auch nicht stark unterscheiden. Auf die zu erwartende Klagewelle wird sich mancher Rechtsanwalt jetzt schon freuen.
Ob die angekündigten Ausnahmen und Förderprogramme hier also überhaupt nützlich sind und ob die Fördertöpfe nachher ausreichend bestückt sind, wird von vielen Betroffenen bezweifelt.
Die Diskussion um dieses Thema ist sicherlich noch lange nicht beendet.