
EEG-Umlage: Wird die Abschaffung vorgezogen?
NEWS
10.02.2022

EEG-Umlage: Wird die Abschaffung vorgezogen?
Die steigenden Strompreise hätten die Bundesregierung alarmiert – Bundesfinanzminister Lindner stellt nun eine frühere Abschaffung der EEG-Umlage in Aussicht, um die Menschen zu entlasten. Ursprünglich sollte die Abgabe nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung zum 1. Januar 2023 abgeschafft und dann aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Im aktuellen Spiegel-Interview betont Lindner: „Wenn die Koalition sich darauf verständigt, dann würde ich es finanziell möglich machen, dass die EEG-Umlage zur Jahresmitte entfällt.“ Bisher werde die EEG-Umlage größtenteils von Privathaushalten und Klein-Unternehmern gezahlt; Industrie, Handwerker, Mittelständlerinnen und Familienbetriebe wie Gärtnereien oder Bäckereiketten mit größerem Stromverbrauch seien befreit.
Künftig solle die Umlage auf mehr Schultern verteilt und aus der Staatskasse bezahlt werden. Das könne den Durchschnittshaushalt um 300 Euro jährlich entlasten. Die Abschaffung der EEG-Umlage „wäre daher eine Milliardenentlastung für Familien, die Rentnerin, den Empfänger von Bafög oder Grundsicherung und Mittelstand und Handwerk“, so Lindner.

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Die wichtigsten Energiethemen im Koalitionsvertrag der kommenden Bundesregierung
NEWS
09. Dezember 2021

Die wichtigsten Energiethemen im Koalitionsvertrag der kommenden Bundesregierung
177 Seiten hat der neue Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung. Wie erwartet, genießen Klimaschutz und Energiethemen einen hohen Stellenwert in diesem Papier. Noch in 2022 soll das Klimaschutzgesetz konsequent weiterentwickelt und ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll drastisch beschleunigt und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg geräumt werden. Das Erneuerbaren-Ziel wird auf einen höheren Bruttostrombedarf von 680-750 TWh im Jahr 2030 ausgerichtet, wovon 80 Prozent aus Erneuerbaren stammen sollen (bisher waren 65 Prozent vorgesehen). Entsprechend beschleunigt werde der Netzausbau. Und das gilt auch für Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Private Bauherren sollen jedoch finanziell und administrativ nicht überfordert werden. „Wir sehen darin auch ein Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk“, heißt es im Vertrag wörtlich. Die Branche geht davon aus, dass sich die bundesweite PV-Pflicht am novellierten Klimaschutzgesetz von Baden-Württemberg orientiert, wo beispielsweise ab 2023 die Pflicht für PV-Anlagen bei Sanierung gilt. Das Ziel für den Ausbau der Photovoltaik (PV) lautet ca. 200 GW bis 2030. „Aus dem Koalitionsvertrag ist der Wille ablesbar, Solarenergie endlich zu entfesseln. Wir hoffen, dass zahlreiche Marktbarrieren jetzt tatsächlich schnell beseitigt und rasch attraktive Investitionsbedingungen für Photovoltaik, Solarthermie und Speichertechnologien geschaffen werden“, sagte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW): Die Solarwirtschaft stehe in den Startlöchern.
Der Onshore-Windenergieausbau soll deutlich vorankommen. Auch will man es ermöglichen, ohne großen Genehmigungsaufwand alte Windenergieanlagen durch neue zu ersetzen. Die Kapazitäten für Offshore-Windenergie sollen erheblich gesteigert werden. Mehr Akzeptanz soll es geben, indem Kommunen von Windenergieanlagen und größeren Freiflächen-Solaranlagen auf ihrem Gebiet finanziell angemessen profitieren; außerdem soll die Bürger-Energie gestärkt werden. Vereinfacht und gestärkt werden soll auch die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten.
Zur Einhaltung der Klimaschutzziele ist auch ein beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung nötig, schreibt die Koalition – idealerweise gelinge das schon bis 2030, heißt es etwas schwammig. Dazu will man den massiven Ausbau der Erneuerbaren und die Errichtung moderner Gaskraftwerke beschleunigen, um den im Laufe der nächsten Jahre steigenden Strom- und Energiebedarf zu wettbewerbsfähigen Preisen zu decken. Die bis zur Versorgungssicherheit durch Erneuerbare notwendigen Gaskraftwerke müssten so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können. Erdgas sei für eine Übergangszeit unverzichtbar. Anreize für solche Investitionsprojekte sollen durch die Reform des Strommarktdesigns gesetzt werden. Bei der künftigen KWK-Förderung sollen Marktpreise angemessen berücksichtigt werden. Die Förderung Erneuerbarer soll mit der Vollendung des Kohleausstiegs auslaufen.
Die Finanzierungsarchitektur des Energiesystems soll umfassend und rasch reformiert werden: „Wir werden die staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor grundlegend reformieren und dabei auf systematische, konsistente, transparente und möglichst verzerrungsfreie Wettbewerbsbedingungen abzielen, Sektorenkopplung ermöglichen und so ein Level-Playing-Field für alle Energieträger und Sektoren schaffen. Dabei spielt der CO2-Preis eine zentrale Rolle“, so die Koalitionäre. Auch die Netzentgelte sollen eine Reform erleben.
Um – auch angesichts höherer CO2-Preiskomponenten – für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise zu sorgen, wird die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis beendet, diese soll ab 2023 in den Haushalt übernommen und über den Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert werden, der aus den Einnahmen der Emissionshandelssysteme (BEHG und ETS) und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gespeist wird. Der europäische Emissionshandel und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sollen überarbeitet werden, ein steigender CO2-Preis sei ein wichtiges Instrument.
Ausbauziele „sehr ambitioniert“
Die vorgesehenen Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien sind aus Sicht des Verbandes „Unternehmer Baden-Württemberg“ (UBW) sehr ambitioniert: Die Abdeckung der Stromversorgung zu 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 parallel zu einem schnelleren Kohleausstieg könnte am Industriestandort Baden-Württemberg die Versorgungssicherheit gefährden, warnte UBW-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Wolf: „Die Energiewende darf nicht zum Blackout für die Industrie werden.“ Zwar sei die geplante Abschaffung der EEG-Umlage zu begrüßen, dennoch bestünden hinsichtlich der Energiekosten weiterhin große Risiken.

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Spekulanten befeuern Energiepreise
NEWS
21. Oktober 2021

Spekulanten befeuern Energiepreise
Die Preise an den Energiemärkten spielen sowohl im Strom- als auch im Gasbereich weiter verrückt. Insbesondere die geringen Gasspeicher und die laut Marktanalysten zu wenig gelieferten Gasmengen führen zu einer völlig überhitzten Preisdimension. Die hohen CO2-Preise und die Angst vor einem kalten Winter resultieren in extremen Volatilitäten am Energiemarkt. Daher geben Energieversorger derzeit teilweise sowohl im Geschäftskunden- als auch im Privatkundenbereich keine Angebote ab, da sie die Energiemengen, die sie für diese Angebote benötigen, gar nicht am Markt beschaffen können. Nach unserer Ansicht ist es langfristig wichtig, dass Spekulationen im Energiebereich nicht mehr zugelassen werden. Durch die Vielzahl von Spekulanten am Markt werden die Unsicherheiten noch angeheizt und führen zu diesen hohen Ausschlägen. Lediglich die Hoffnung auf einen milden Winter und gegebenenfalls die früher in Betrieb genommene Pipeline Nord Stream 2 könnten nach Einschätzung von Marktexperten bewirken, dass der Energiepreis in den Folgemonaten sinkt.
Wir halten Sie mit unseren aktuellen Webinaren immer auf dem Laufenden; auch zeigen wir Ihnen hier Handlungsalternativen auf, um gegebenenfalls Entscheidungen in einer solchen überhitzten Situation zu verzögern. Die Angst des Marktes kann man sehen, wenn man sich die Quartalsprodukte im Strom- und Wärmebereich für 2022 anschaut. Das erste Quartal ist derart teuer, dass auch eine Einkaufsstrategie für den Kauf eines Quartals wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint. Nach Ende des ersten Quartals sind sowohl die Strom- als auch die Gaspreise auf einem anderen, gemäßigten Preisniveau, sodass es zumindest die Perspektive gibt, dass sich diese Phase beruhigt. Generell werden sich die Energiepreise langfristig trotzdem auf einem anderen Marktniveau einpendeln, als wir es aus den letzten Jahren kennen. (Diese Aussagen basieren auf den von Marktpartnern gesammelten Informationen. Hierfür übernehmen wir keine Gewähr.)

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Energiekosten von Haushalten innerhalb von zwölf Monaten um 18 Prozent gestiegen
NEWS
16. September 2021

Energiekosten von Haushalten innerhalb von zwölf Monaten um 18 Prozent gestiegen
Private Haushalte in Deutschland müssen deutlich mehr für Energie ausgeben, die Haushaltskasse wird mit 618 Euro zusätzlich belastet, rechnet das Vergleichsportal Verivox vor. Die Kosten eines Musterhaushalts für Heizung, Strom und Sprit lagen im Juli 2021 bei 4.040 Euro pro Jahr. Im Juli 2020 kostete die gleiche Menge Energie noch 3.422 Euro. Damit sind die Ausgaben für Energie innerhalb von zwölf Monaten um 18 Prozent gestiegen.
Das Heizen mit Öl verteuerte sich auf Jahressicht um 56,1 Prozent. Auch bei Gas sei eine Steigerung von 12,9 Prozent zu verzeichnen. Da mehr Haushalte mit Gas als mit Heizöl heizen, sind die Heizkosten im mengengewichteten Durchschnitt aktuell 25,3 Prozent höher als im Juli 2020.
Die Kosten für Benzin (plus 23 Prozent) und Diesel (plus 27 Prozent) sind ebenfalls deutlich gestiegen. Im mengengewichteten Durchschnitt müssten Verbraucher 24,3 Prozent mehr fürs Tanken ausgeben. Grund sei vor allem die weltweite Erdölnachfrage aufgrund des Wiederauflebens der Wirtschaft, der neu eingeführte CO2-Preis belaste die VerbraucherInnen zusätzlich.
Strom hat sich in den letzten 12 Monaten um 4,8 Prozent verteuert. Dies liegt laut Verivox zum Teil an der Corona-Mehrwertsteuer-Maßnahme und außerdem an hohen Strom-Beschaffungskosten, die dafür sorgten, dass im Jahresverlauf immer mehr Stromversorger ihre Preise erhöhten.

Themen und Termine:

Energiebeschaffung
in steigenden Märkten, Alternativen, Einkaufsmodelle und intelligentes Einkaufsmanagement
22.10.2021 | 08:30 Uhr
23.11.2021 | 09:30 Uhr
16.12.2021 | 14:00 Uhr
Dauer: ca. 1 Stunde

Eigenerzeugungsanlagen
Fristen, Messkonzept
und Redispatch 2.0
.
26.10.2021 | 09:00 Uhr
03.12.2021 | 10:30 Uhr
Dauer: ca. 1 Stunde

CO2
Gesetzliche Anforderungen, Carbon Leakage
und CO2-Optimierung
.
27.10.2021 | 09:00 Uhr
30.11.2021 | 09:00 Uhr
Dauer: ca. 1 Stunde

Energiewende
Gesetzliche Anforderungen, Maßnahmen für Unternehmen und Klimaneutralität
17.11.2021 | 09:00 Uhr
03.12.2021| 09:00 Uhr
Dauer: ca. 1 Stunde

Überblick
über alle relevanten Themenstellungen
im Energiebreich
19.11.2021 | 09:00 Uhr
09.12.2021 | 09:00 Uhr
Dauer: ca. 1,5 Stunden

Kreativ-Webinar
Wie führe ich mein Unternehmen
in die Energiewende?
14.12.2021 | 09:00 Uhr
Dauer: ca. 1 Stunde
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Redispatch 2.0 – ENOPLAN übernimmt beide Marktrollen für Kunden
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12. August 2021

Redispatch 2.0 – ENOPLAN übernimmt beide Marktrollen für Kunden
Derzeit verschicken die Verteilnetzbetreiber an alle Eigenerzeugungsanlagenbetreiber über 100 kW Briefe, in denen die Anlagenbetreiber aufgefordert werden, für die Zukunft einen „Betreiber der technischen Ressource“ (BTR) und einen „Einsatzverantwortlichen“ (EIV) festzulegen. Nach Rückmeldung vieler Unternehmen stellen wir fest, dass diese Dokumente von den Verteilnetzbetreibern so umfangreich beschrieben und die Aufgabenstellungen für das einzelne Unternehmen so wenig greifbar sind, dass wir uns entschieden haben, hier ganz gezielt praktisch in der Umsetzung zu unterstützen.
ENOPLAN wird für Sie beide Marktrollen (BTR und EIV) übernehmen und hat alle Vorbereitungen getroffen, um Sie hier zeitnah entlasten und diese Tätigkeit für Sie übernehmen zu können. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Fachinterview Redispatch 2.0 entnehmen, bei dem alle Marktrollen und die weitere Vorgehensweise erläutert sind. Ziel von Redispatch 2.0 ist, die Eigenerzeugungsanlagen über 100 kW in den Energiemarkt zu integrieren, die Verbrauchsdaten und die Verbrauchssteuerung regelmäßig zu melden, sodass die Netzbetreiber im Notfall diese Anlagen auch regeln und steuern können. Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

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Eigenerzeugung
Aufgabenstellungen und jährliche Meldungen, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern
13.08.2021 | 13:00 Uhr

Klimaziele / CO2-Preise
Überblick über die CO2-Preise, CO2-Management und Klimaneutralität
23.08.2021 | 10:00 Uhr
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Neues Bundes-Klimaschutzgesetz wird viel Geld und Anstrengungen kosten
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12. August 2021

Neues Bundes-Klimaschutzgesetz wird viel Geld und Anstrengungen kosten
Am 24. Juni beschloss der Bundestag die Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Mit dem Gesetz wird das Ziel der Klimaneutralität um fünf Jahre auf 2045 vorgezogen. Der Weg dahin wird mit verbindlichen Zielen für die 20er und 30er Jahre festgelegt. Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung.
Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 sollen die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Das BMU gibt zu, dass erhebliche weitere Anstrengungen und Investitionen erforderlich sind, um die neuen Ziele zu erreichen. Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 stellt die Bundesregierung daher insgesamt rd. 8 Mrd. Euro für 2022 für alle Sektoren zur Verfügung.
Mit dem BMU-Programm zur Dekarbonisierung der Industrie werden weitere 650 Mio. Euro bereitgestellt, insgesamt stehen laut BMU für Investitionskostenförderung und Klimaschutzverträge in den Jahren 2021-2025 ca. 3,5 Mrd. Euro Fördermittel zur Verfügung. Das gebe der Industrie mehr Planungs- und Investitionssicherheit zur Umsetzung von transformativen Klimaschutzprojekten.
Aus Sicht der Energiewirtschaft sind das neue Klimaschutzziel sowie die neuen Sektorvorgaben äußerst ambitioniert, mahnt der BDEW. In allen Sektoren werde die Realisierung von noch mehr Projekten in noch mehr Bereichen in noch kürzerer Zeit erforderlich, der Investitionsbedarf sei enorm. Bei der Beseitigung bestehender Hemmnisse sei besondere Eile geboten, da die Projektumsetzung von nicht beliebig schnell änderbaren Voraussetzungen abhänge, beispielsweise den Kapazitäten von Lieferanten, Bauwirtschaft und Handwerk oder öffentlicher Verwaltung.
Der BDEW fordert u. a. die Reduzierung der EEG-Umlage auf null, um grünen Strom auch in der Mobilität und im Wärmemarkt wettbewerbsfähig zu machen, und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Ausbaupfade im EEG müssten angehoben werden. Die zunehmende Volatilität der Einspeisung wegen des Erneuerbaren-Ausbaus, die deutliche Zunahme an Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen erforderten den Aus- und Umbau der Netzinfrastruktur.
Steigende Energiepreise – wie organisiere ich meinen Energieeinkauf?
NEWS
10. Juni 2021

Steigende Energiepreise – wie organisiere ich meinen Energieeinkauf?
Viele Unternehmen stehen derzeit vor der Herausforderung, in einem sehr volatilen Markt und auf sehr hohem Preisniveau eine Entscheidung für den Abschluss ihrer Energielieferverträge in naher Zukunft treffen zu müssen. Aufgrund des hohen Preisniveaus warten derzeit viele Unternehmen ab, was in den letzten Wochen und Monaten zur Folge hatte, dass das Preisniveau sich immer höher entwickelt hat. Die Hoffnung, dass die Preise fallen, sind insbesondere durch das Klimaschutzgesetz deutlich reduziert worden.
Die Verunsicherung bezüglich der Handlungsalternativen ist groß – und dafür haben wir Produkte entwickelt, die Ihnen die Möglichkeit geben, schnell zu handeln, wenn der Preis an der Börse fällt, und alle Möglichkeiten des Marktes aus Spot-, Future-Produkten und Limits zu nutzen. Die größte Problematik dabei ist, dass die Energieversorger, wenn die Börse fällt, mit einer Vielzahl an Anfragen konfrontiert werden, die in kurzer Zeit nicht bearbeitet werden können. Auch die Vorbereitung einer Ausschreibung dauert mehrere Tage. Die nahe Vergangenheit hat gezeigt, dass deutliche Preisreduktionen an der Börse nur sehr kurzfristig sind, sodass diese dann von den Unternehmen nicht genutzt werden können. Hierfür haben wir die Lösung entwickelt, damit Sie in solchen Situationen schnell agieren können. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu Beratungsbedarf haben.

Kontakt
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Ralf Schade
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