ENOPLAN-Fachmessen, Webinare und Seminare

„Kompaktes Energiewissen für Unternehmen mit den ENOPLAN-Fachmessen, Vor-Ort-Seminaren und Webinaren

ENOPLAN Fachmessen
Neues Vor-Ort-Format für Kunden und Interessenten der ENOPLAN-Gruppe

Im Jahr 2024 bieten wir Ihnen mit unseren ENOPLAN Fachmessen ein neues Format an, das Sie gerne in Ihrer Region nutzen können. Aufgrund der hohen Dynamik im Energiemarkt war es uns im letzten Jahr kaum möglich, Sie vor Ort über die aktuellen Energierahmenbedingungen und die persönlichen Auswirkungen zu informieren. Das wollen wir mit dem neuen Format ändern.

Im Fokus der Vor-Ort-Fachmessen stehen folgende Themen:

  • Messtechnik
  • Energieeinkauf
  • Gesetzliche Meldungen und Rückerstattungen
  • Energieeffizienzmanagement
  • Nachhaltigkeitsbericht und CO2-Bilanz
  • Elektromobilität

Zu diesen Themen informieren Sie einerseits im Rahmen von informativen Vorträgen durch unsere Spezialisten aus allen relevanten Bereichen, Sie können aber auch bei den Fachexperten einen Termin buchen, um sich individuell beraten zu lassen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre spezifischen Anliegen zu besprechen und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Aufgabenstellungen zu entwickeln.

Die Termine für die ENOPLAN-Fachmessen:

 

11.04.2024 | Essen
25.04.2024 | Karlsruhe
09.10.2024 | Ulm
23.10.2024 | Köln


Weitere Informationen und  die Anmeldung zu den Fachmessen finden Sie hier:

Weitere beliebte Veranstaltungsformate

Außer den ENOPLAN-Fachmessen und den ebenfalls kostenfreien Vor-Ort-Seminaren gibt es die Möglichkeit, sich über die ENOPLAN-Webinare kompakt und übersichtlich alle relevanten Informationen im Energiebereich zu erhalten. Der Schwerpunkt liegt auf diesen Bereichen:

  • Was sind die derzeitigen Brennpunkt-Themen im Energiebereich?
  • Welche davon sind für Ihr Unternehmen relevant?
  • Wo besteht für Sie Handlungsbedarf und was müssen Sie beachten?

Bei den Webinaren haben wir aus gegebenem Anlass einige neue Themen aufgenommen. Es geht dabei um Energiepreisbremsen, genauer gesagt um die Prüfung von Entlastungen und entstehende Meldepflichten. Des Weiteren wird darüber aufgeklärt, wie man vermeidet, zu viele staatliche Beihilfen zu bekommen, wann mögliche Meldepflichten entstehen und welche Fristen eingehalten werden müssen.

Neu ist auch das Thema „Integration von PPA (Power Purchase Agreement) in Ihr Energieeinkaufsmanagement“: Was versteht man darunter, welche Modelle gibt es und wie kann man das in den Stromeinkauf integrieren?

Neue Webinar-Termine:

10.04.2024 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr | Integration von PPA in Ihr Einkaufsmanagement

12.04.2024 | 11:00 Uhr – 12:00 Uhr | Energiepreise und Energieeinkaufsmodelle

15.04.2024 | 13:30 Uhr – 15:00 Uhr | Wissen kompakt

16.04.2024 | 14:00 Uhr – 15:00 Uhr | Energiepreisbremsen – Prüfung von Entlastungen und entstehende Meldepflichten

23.04.2024 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr | Energiepreisbremsen – Prüfung von Entlastungen und entstehende Meldepflichten

03.05.2024 | 09:00 Uhr – 10:00 Uhr | Klimamanagement und THG-Bilanz

13.05.2024 | 13:00 Uhr – 14:00 Uhr | Elektromobilität und Ladeinfrastruktur

17.05.2024 | 09:30 Uhr – 11:00 Uhr | Energiesonderthemen für komplexe Kundenstrukturen

07.06.2024 | 11:00 Uhr – 12:00 Uhr | Versorgungskonzepte



Weitere Informationen sowie Anmeldemöglichkeiten – auch zu den zahlreichen Webinar-Angeboten zu verschiedenen relevanten Energiethemen – finden Sie hier.

Energiepreise auf Zweijahrestief

Energiepreise auf Zweijahrestief 

Derzeit sind die Energiepreise aufgrund der milden Witterung, aber auch aufgrund einer drohenden Rezession auf einem Zweijahrespreistief. Somit gibt es einerseits die Möglichkeit, sich dieses Preisniveau – je nach Vertragssituation – schon für 2024, aber auch für 2025, 2026 und gegebenenfalls 2027 zu sichern, um hier das Budget zu fixieren. Sofern Sie davon ausgehen, dass die Preise aufgrund der drohenden Rezession weiter sinken, ist die jetzige Handlungsoption – je nach Verbrauchsgröße – die Vertragshülle zu fixieren und dann den Einkauf zu realisieren, wenn der passende Einkaufszeitpunkt gekommen ist. 

Durch die deutlich gesunkene Steuern- und Abgabenlast der letzten vier Jahre von ca. 6 Cent ergibt mit diesem Zeitrückblick der jetzige Energieeinkauf ungefähr das Niveau der letzten Jahre. Durch die nicht kalkulierbaren und planbaren politischen Rahmenbedingungen wäre jetzt der Zeitpunkt, an dieser Stelle zu handeln. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. 

Energiepreise sinken weiter

Energiepreise sinken weiter

Obwohl der Januar mit kalten Temperaturen beginnt, die sich auch über einige Wochen halten sollen, fallen derzeit die Strompreise für die Jahre 2025, 2026 und 2027. Nachdem wir die magische Grenze von 10 Cent im Base unterschritten haben, pendeln sich jetzt die Preise je nach Verbrauchsjahr zwischen 8,2 und 8,9 Cent/kWh ein. Je weiter in der Zukunft die Versorgung liegt, desto günstiger sind die Börsenpreise. Mit diesen Strompreisen könnte man sich, je nach Versorgungsangebot, Konditionen unterhalb der Strom- und Gaspreisbremse sichern. Beim Erdgas haben wir eine ähnliche Situation, in der sich die Börsenpreise zwischen 3,0 und 3,5 Cent bewegen.

Unabhängig von diesen Börsenpreisen wird der Versorger, je nach Struktur und Risiko, einen Preisaufschlag plus seine Dienstleistungsgebühr erheben. Da wir eine solche preisliche Situation schon sehr lange nicht hatten, lohnt sich die Prüfung, ob man sich diese Preise im Rahmen der bestehenden Vertragskonstellation oder auch für einen Folgevertrag sichert.

Da insbesondere das Jahr 2024 von verschiedenen politischen Unruhen geprägt werden kann, ist die Prognose für die Zukunft sehr unsicher. Sprechen Sie uns gerne an, sofern Sie auf Basis Ihrer Situation hierzu eine konkrete Information benötigen.

Energiepreise sinken weiter

Neues Energieeffizienzgesetz EnEfG verpflichtet viele Unternehmen zu Energie- oder Umweltmanagementsystemen

Neues Energieeffizienzgesetz EnEfG verpflichtet viele Unternehmen zu Energie- oder Umweltmanagementsystemen

Am 20.10.2023 wurde das Energieeffizienzgesetz (Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes, EnEfG) nun auch vom Bundesrat beschlossen und dürfte in Kürze in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern. Auf Bund, Länder und öffentliche Stellen, aber auch viele Unternehmen kommen zusätzliche Anforderungen zu.

Auch zahlreiche Kunden der ENOPLAN-Gruppe sind von den Regelungen unmittelbar betroffen. Um bestmöglich über die neuen Anforderungen und passenden Lösungsmöglichkeiten zu informieren, haben unsere ENOPLAN-Energieexperten die wichtigsten Punkte für betroffene Unternehmen zusammengefasst und kostenlose Webinare am 10. November und am 1. Dezember 2023 vorbereitet. Anschließend kann bei Bedarf das weitere Vorgehen in einem individuellen Online-Termin besprochen werden.

Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes werden sich folgende Änderungen ergeben:

Das Gesetz legt fest, dass Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh künftig dazu verpflichtet sind, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen. Zur Ermittlung des Energieverbrauchs wird der Durchschnittswert der letzten drei Jahre herangezogen. Betroffene Unternehmen müssen ihrer Pflicht innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes nachkommen, wobei die Pflichterfüllung durch das BAFA in Stichproben überprüft wird.

Bereits ab einem Verbrauch größer 2,5 GWh sind Unternehmen zukünftig verpflichtet, Effizienzmaßnahmenpläne zu veröffentlichen. Auch diese Dokumente müssen von Auditoren oder Zertifizierern geprüft und bestätigt werden. Unternehmen, die zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet sind, müssen dann in der genannten Übergangsfrist allerdings kein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mehr durchführen (Befreiung von der Pflicht nach EDL-G).

Energieeffizienzgesetz

Industriestrompreis – kommt er?

Industriestrompreis – kommt er?

Der Ruf nach einem Industriestrompreis wird immer lauter. Die SPD hatte im August ein neues Papier vorgelegt, das 5 Cent pro kWh als künftigen Industriestrompreis vorsieht. Damit würden sogar die von Minister Habeck ins Spiel gebrachten 6 Cent unterboten. Bedingung dafür ist aber, dass die sehr kontraproduktive Regelung bei der Stromnetzentgeltverordnung der intensiven Netznutzung abgeschafft werden müsste. Somit wird die energiewirtschaftlich nicht relevante Netzentgeltreduktion bei konstantem Energieverbrauch in Frage gestellt. Nach Marktinformationen wird auch überlegt, dass der Mittelstand durch einen Transformationspreis profitieren soll. Es wird sich in den kommenden Monaten zeigen, wie sich die politischen Rahmenbedingungen hier entwickeln.

Bei den vor einigen Tagen beendeten Gesprächen des Bundeskabinetts in Meseberg gab es leider keine Antwort auf die Frage, wie die Strompreise auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau gebracht werden können. Laut IHK Rhein-Neckar dürfte sich dieses Problem in der mittel- bis langfristigen Perspektive noch verschärfen. Im Raum steht die Forderung einer Absenkung der Steuern und Abgaben auf Strom, die schnell umsetzbar wäre und die Wirtschaft in der Breite entlasten würde.

Auch der Verband der Unternehmer Baden-Württemberg wünscht sich einen Industriestrompreis. Der UBW erklärte, dass insbesondere in der für die Lieferketten wichtigen Grundstoffindustrie und chemischen Industrie bereits vielfach die Produktion gedrosselt oder eingestellt werden musste. So sei die energieintensive Produktion im vergangenen Jahr um fast 20 Prozent eingebrochen. Es bestehe die Gefahr, dass etliche Anlagen dauerhaft stillgelegt würden, da sich die Geschäftsmodelle mit den hohen Energiepreisen schlicht nicht mehr rechneten. Der Industriestrompreis solle aber keine Dauerlösung sein, sondern nur zur Überbrückung dienen, bis ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung stünde, betont der UBW.

Industriestrompreis

Energieeinkauf: Handeln Sie jetzt!

Energieeinkauf: Handeln Sie jetzt!

Die Situation auf dem Energiemarkt bleibt weiterhin sehr angespannt. Die Energieversorger ziehen ihre Personalressourcen für die Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse ab und sind immer noch sehr vorsichtig bei Neuabschlüssen für die Geschäftsjahre 2024/2025. Aufgrund des Übergangsjahres 2022 müssen sowohl die Energieversorger als auch wir fast alle Kunden mit einem neuen Energieliefervertrag für 2024 und Folgejahre versorgen. Da diese Vorgänge bis Anfang November abgeschlossen sein müssen, bleiben nur noch fünf bis sechs Monate, um alle Kunden vertraglich neu aufzustellen. Die bisherige Anzahl der Abschlüsse liegt bei unter 20 Prozent aller Unternehmen.

Allein die Anzahl der noch offenen Vorgänge sowie das immer noch sehr vorsichtige Verhalten der Energieversorger bezüglich Bonität und Planbarkeit der Lastgänge lassen erahnen, dass hier nicht alle Kunden bedient werden können. Deshalb lautet unsere Empfehlung, jetzt zu handeln! Die Energiepreise sind seit mehreren Wochen auf einem so guten Niveau, wie man es sich vor sechs Monaten nicht mehr hätte vorstellen können. Wegen der prozentualen Verteilung der Chancen auf noch bessere Preise im Vergleich zum Risiko der möglichen Preissteigerung aus dem letzten Jahr sowie dem Wissen, dass sich insbesondere beim Strom, aber auch bei Gas die Preise derzeit annähernd kleiner/gleich der Strom- und Gaspreisbreme bewegen, sollte man eine Fixierung für 2024 und 2025 überlegen.

Selbst wenn man jetzt nicht fest für 2024 und 2025 fixieren will, gäbe es für einige Kundengruppen die Möglichkeit, eine Vertragshülle abzuschließen, die eine Versorgung im Spotmarkt für 2024 und 2025 sichert, aber auch die Möglichkeit gibt, im Laufe dieses Vertrages unterjährig für 2024 und/oder 2025 den Preis fest zu fixieren. Durch diese beiden Varianten gibt es, sofern ein Versorger ein Angebot vorlegt, alle Handlungsalternativen, die aber die Notwendigkeit mit sich bringen, jetzt zu handeln, um sich diese Alternativen auch zu sichern. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben.

Worum es hier genau geht, erläutern wir Ihnen detailliert in hier unserem aktuellen Marktinformationsvideo.

Energieeinkauf

Beschlossene Novelle der Preisbremsengesetze für mehr Klarheit und weniger Ungerechtigkeiten

Beschlossene Novelle der Preisbremsengesetze für mehr Klarheit und weniger Ungerechtigkeiten

Vor einigen Tagen standen in Bundestag und Bundesrat einige Punkte auf der Tagesordnung, die mehr Klarheit zu den Erdgas-, Wärme- und Strom-Preisbremsengesetzen bringen sollen. Unter anderem wurde das von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes beschlossen. Die Novelle enthält nun eine Festlegung, dass außer Behörden auch juristische Personen des Privatrechtes Prüfaufgaben bei den Energiepreisbremsen übernehmen können. Dies soll die Behörden entlasten.

Interessant für viele Unternehmen ist sicherlich auch die beschlossene Anpassung des Entlastungsbetrags. Eingeführt wird eine zusätzliche Entlastungsregelung für Unternehmen, die 2021 mindestens 50 Prozent weniger Energie verbraucht haben, die auf staatliche Corona-Maßnahmen oder die Flutkatastrophen des Jahres zurückgehen. Hier kann es zu Härtefällen kommen, wenn Unternehmen z. B. aufgrund staatlicher Betriebsschließungen 2021 weniger Verbräuche hatten und dadurch ihr Entlastungskontingent bei den Preisbremsen erheblich reduziert sein könnte. Für solche Härtefälle wird ein Korrekturmechanismus in den Preisbremsen eingeführt. Dabei sind die beihilferechtlichen Vorgaben zu beachten. Weitere Einzelheiten zum Beispiel zum Boni- und Dividendenverbot oder zu Schienenbahnen teilt das BMWK auf seiner Internetseite mit.

Preisbremsengesetze

Re-Organisation und Neuausrichtung bei ENOPLAN

Re-Organisation und Neuausrichtung bei ENOPLAN

ENOPLAN-Geschäftsführer Ralf Schade erklärt, was es mit der Neuausrichtung auf sich hat.

Die ENOPLAN hat sich in den letzten Jahren wirtschaftlich stabil und thematisch an die sich verändernden Energiethemen angepasst. Mit 130 Mitarbeitern in der gesamten Firmengruppe sind wir mit den Themen Energievertragsvermittlung, der energiewirtschaftlichen Vorbereitung aller Meldungen und Rückerstattungsanträge sowie den Energieeffizienzthemen gut aufgestellt. Die Messdienstleistungen der 100%igen Tochtergesellschaft ENOMETRIK runden dieses Geschäftsfeld ab. Aufgrund der zentralen Fokussierung der Bundesregierung auf die erneuerbaren Energien, klare CO2-Reduktion sowie die Förderung von Elektromobilität nimmt die Firma ENOPLAN nun ausgehend von einem stabilen Basisgeschäft diese neuen Geschäftsfelder in den Blick und positioniert sich entsprechend im Rahmen einer Neuausrichtung. Zu dieser Positionierung gehören u. a. neue Arbeitsformen wie New Work, ein auf Kunden ausgerichteter Produkt- und Innovationsprozess sowie neue Produkte und Konzepte in den Bereichen CO2-Management, Elektromobilität sowie Energiekonzepte. Diese Neuausrichtung gibt unseren Kunden und Partnern die Möglichkeit, neben dem schon bestehenden Geschäftsfeld die Energiewende mit uns gemeinsam im Unternehmen umzusetzen.

Auf unserer neuen Innovations-Internetseite erfahren Sie alles über unsere Neuausrichtung sowie die neuen Produkte: https://www.enoplan.de/eno-change

Wir würden uns sehr freuen, die Energiewende bei Ihnen begleiten zu dürfen und Sie bei einem der Vor-Ort-Termine für CO2-Management und Elektromobilität zu begrüßen!

Neuausrichtung

Neue Veranstaltungsformate: Es geht um Klimamanagement und Elektromobilität!

Neue Veranstaltungsformate:
Es geht um Klimamanagement und Elektromobilität!

Die Interessen unserer Kunden zu vertreten, ist bei ENOPLAN oberstes Ziel. Wir arbeiten dabei kontinuierlich an neuen Produkten, die Ihnen als Unternehmen dabei helfen, sich besser auf die sich ständig ändernden Herausforderungen der Energiewende einzustellen. Nun ist es soweit: Unsere ersten zwei Produkte im Bereich Klima und Elektromobilität gehen für Sie an den Start.

  • Sie sind ab 2024 oder 2025 zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtet?
  • Sie denken vorausschauend und möchten Ihren Klimafokus im Unternehmen stärken?
  • Sie möchten auch für Ihre Kunden und Lieferanten nachhaltig agieren?

Dann haben wir für Sie genau das Richtige! Mit Ihrer Treibhausgasbilanz erhalten Sie einen Überblick über die Bereiche Ihres Unternehmens mit dem höchsten CO2-Ausstoß. Daraus lassen sich Chancen und Risiken für Ihr Unternehmen ableiten. Gleichzeitig erfüllen Sie mit Ihrer Treibhausgasbilanz einen Teil Ihrer CSR-Berichtspflicht und sind bereits heute bestens für morgen aufgestellt.

  • Sie sind gesetzlich zur Errichtung von Ladeinfrastruktur nach GEIG verpflichtet?
  • Sie möchten Ihre Attraktivität gegenüber Mitarbeitern und Kunden steigern?
  • Sie blicken bereits heute in die Zukunft und möchten Ihre Mobilitätswende vorantreiben?

Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Wir erstellen für Sie das passende Mobilitätskonzept mit Umsetzungsplan und Kostenindikatoren.  Dabei prüfen wir für Sie sowohl mögliche Förderungen als auch die technischen Gegebenheiten.

Neugierig geworden? Dann melden Sie sich jetzt zu unseren kostenlosen Events und Webinaren an, oder buchen Sie hier direkt einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Nachhaltigkeits- und Mobilitätsexperten Rik Amberger (Klima) und David Eiermann (Elektromobilität).

Alles rund um die Veranstaltungen finden Sie hier auf unserer Webseite unter
https://www.enoplan.de/veranstaltungen-klimamanagement und unter
https://www.enoplan.de/veranstaltungen-elektromobilitaet

Zu jedem der Themen gibt es zwei Vor-Ort-Termine sowie zwei Webinartermine. Außerdem besteht die Möglichkeit für persönliche Beratungstermine.

Bitte beachten Sie, dass wir alle Veranstaltungen nur für Kunden der ENOPLAN-Gruppe anbieten können.

Gasversorgung 2022: Die wichtigsten Fakten

Gasversorgung 2022: Die wichtigsten Fakten

Gasimporte und Gasexporte
Insgesamt wurden im Jahr 2022 1.449 TWh (2021: 1.652 TWh) Erdgas nach Deutschland importiert. Die größten Mengen kamen aus Norwegen (33 %) und mit 22 % (2021: 52 %) aus Russland. Die Gaslieferungen aus Russland sind im Jahresverlauf zurückgegangen und liegen seit Anfang September bei 0. Diese ausbleibenden Gaslieferungen konnten teilweise durch zusätzliche Importe, u. a. über die Niederlande, Belgien und aus Norwegen, kompensiert werden. Gleichzeitig reduzierten sich die Exporte in die Nachbarländer, u. a. aufgrund einer geringeren Gasnachfrage. Somit stand in Deutschland im Saldo mit 948 TWh mehr Erdgas zur Verfügung als 2021 (902 TWh).

Gasverbrauch gesunken
Deutschland hat 2022 viel Gas gespart. Im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch in den vergangenen vier Jahren ist der Erdgasverbrauch um 14 % zurückgegangen. Der Rückgang des Verbrauchs in der Industrie gegenüber den Vorjahren betrug 15 %. Private Haushalte und Gewerbebetriebe sparten mit 12 % ein. In den Monaten Oktober bis Dezember lag der Verbrauch der Industrie 23 % und der Verbrauch von privaten Verbrauchern und Gewerbetreibenden 21 % unter den Vorjahren. Einen großen Einfluss auf den Gasverbrauch hatten die Temperaturen, die im Vergleich zu den Jahren 2018-2021 insgesamt verbrauchsmindernd wirkten.

Gasspeicherbefüllung bleibt Herausforderung auch in 2023
Die gesetzlichen Füllstandsvorgaben für die Speicher zum Stichtag 1. Oktober (85 %) und 1. November (95 %) wurden jeweils übertroffen. Bereits Anfang September waren die Speicher zu 85 % gefüllt und erreichten am 12. Oktober einen Füllstand von 95 %. Seit dem 1. April wurde überwiegend eingespeichert, bis die Speicher am 13.11.2022 schließlich zu 100 % gefüllt waren. Aktuell sind die Speicher zu 90,72 % gefüllt. Das ist ein ungewöhnlich hoher Wert. Die Befüllung der Gasspeicher wird wegen der verbleibenden Unsicherheiten der deutschen Gasversorgung aber auch im Jahr 2023 eine Herausforderung.

Gaspreise gestiegen
Seit März 2022 hat sich der Gaspreis im Gasgroßhandel vervielfacht. Ihren vorläufigen Höchststand erreichten die Großhandelspreise Ende August mit 315,9 Euro je MWh an der Energiebörse EEX. Sie waren damit etwa viermal so hoch wie vor Ausbruch des russischen Krieges in der Ukraine. Bis November fielen die Preise wieder deutlich und erreichten mit 22,4 Euro je MWh am 01.11.2022 den niedrigsten Stand des Jahres. Zum Jahreswechsel lag der Großhandelspreis mit 63,8 Euro je MWh leicht unter den erwarteten Großhandelspreisen für das Jahr 2023, die zuletzt bei 88,7 Euro je MWh lagen. (Quelle: Bundesnetzagentur)

Lagebericht der Bundesnetzagentur (Stand 16.01.2023; 13 Uhr)

 

  • Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Insgesamt bewertet die Bundesnetzagentur die Lage als weniger angespannt als zu Beginn des Winters. Eine Gasmangellage in diesem Winter wird zunehmend unwahrscheinlich. Eine Verschlechterung der Situation kann aber weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt wichtig.
  • Es wird überwiegend ausgespeichert. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei 90,47 %. Der Füllstand des Speichers Rehden beträgt 90,28 %.
  • Der Gasverbrauch lag in der ersten Kalenderwoche 38 % unter dem durchschnittlichen Verbrauch der Jahre 2018 bis 2021. Er ist gegenüber der Vorwoche um 8 % gestiegen. Die Temperaturen waren 5,1 °C wärmer als in den Vorjahren.
  • Die prognostizierte Temperatur für diese Woche liegt mit -0,3 °C im angespannten Bereich. Es ist daher mit einem Mehrverbrauch zu rechnen.
  • Temperaturbereinigt lag der Verbrauch in der 52. und 1. Kalenderwoche 25 % unter dem Referenzwert der letzten vier Jahre und damit wieder im stabilen Bereich.
  • Die Großhandelspreise sind zuletzt wieder gesunken, befinden sich aber immer noch auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Unternehmen und private Verbraucher müssen sich weiterhin auf ein deutlich höheres Preisniveau
    einstellen.
Gas