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11. November 2021

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg wird erweitert
Baden-Württemberg hat sein Klimaschutzgesetz Anfang Oktober novelliert. Dies wirkt sich auch auf die Photovoltaik-Pflichten im Land aus.
Ab 1. Januar 2022 (Einreichung des Bauantrags) muss bei jedem Neubau von Nichtwohngebäuden sowie Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert werden. Ab 1. Mai 2022 gilt die PV-Pflicht bei jedem privaten Neubau; vom 1. Januar 2023 an gilt dies auch bei Altbauten, wenn das Dach grundlegend saniert wird. Was genau darunter zu verstehen ist, soll noch festgelegt werden. Alternativ zum Dach des Gebäudes kann die Anlage auch auf anderen Außenflächen in der direkten räumlichen Umgebung installiert werden.
Bezüglich der Ausnahmen oder Spezialregelungen bezüglich der PV-Pflicht, z. B. Details zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit oder der Eignung eines Daches, kann man sich direkt in der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) informieren.
Die PV-Pflicht gilt in Baden-Württemberg:
ab 1.1.2022 beim Neubau von Nichtwohngebäuden
ab 1.1.2022 beim Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
ab 1.5.2022 beim Neubau von Wohngebäuden
ab 1.1.2023 bei grundlegender Dachsanierung
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