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Preisbremsen: Abgabe von Selbsterklärungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Neuigkeiten für Unternehmen, die Entlastungen von über zwei Millionen Euro im Rahmen der Preisbremsen, Dezember-Soforthilfe, Energiekostendämpfungsprogramm oder ähnlichen Maßnahmen erhalten haben. Konkret geht es um die Fristen zur Abgabe von Selbsterklärungen. In den zuletzt veröffentlichten FAQ des BMWK wird auf die bereits veröffentlichte Frist zur Abgabe einer finalen Selbsterklärung bis zum 31.05.2024 verwiesen. Allerdings gibt es auch eine juristische Auslegungsmöglichkeit, wonach eine Frist zur Abgabe einer Selbsterklärung bis zum 31.03.2024 vorgesehen war.

Sollte Ihr Unternehmen Entlastungen über zwei Millionen Euro erhalten haben, kann es daher sinnvoll sein, den Versorger zu informieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Frist zur Abgabe der finalen Selbsterklärung zu verlängern. Mehr dazu finden Sie in dem neuesten Artikel des ensight-Blogs unter:
Preisbremse-Update: Vorsicht Frist am 31.03.2024, neue FAQ zu Selbsterklärungen und Fristverlängerung | ensight.blog

Mit dem Thema Energiepreisbremsen beschäftigen sich auch zwei unserer kostenfreien ENOPLAN-Webinare am 16.04.2024 und 23.04.2024. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unten auf dieser Seite.