In unserem letzten Newsletter haben wir Sie auf die Implementierung einer neuen Meldeplattform hingewiesen. Dies betrifft Ihr Unternehmen, sofern es im Jahr 2023 insgesamt über 100.000 Euro an Entlastungsbeträgen aus Preisbremsen, dem Energiekostendämpfungsprogramm, der Dezember-Soforthilfe oder ähnlichen Maßnahmen erhalten hat.
Seit Anfang April stehen Ihnen auf dem neuen Meldeportal (TAM-Meldeportal) die Formulare zur Meldepflicht gemäß der Strom- und Energiepreisbremsen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese bis zum 30.06.2024 einzureichen sind. Weitere Informationen zur Registrierung und zum Meldeprozess finden Sie unter TAM-Meldeportal – FAQ (netztransparenz.de).