Prüfbehörden für die Energiepreisbremsen stehen fest
Am 31. August gab das Bundeswirtschaftsministerium die Prüfbehörden für die Energiepreisbremsen bekannt. Es handelt sich um die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) sowie die atene KOM GmbH, die die Fallbearbeitungen untereinander aufteilen werden.
Die Behörden sollen wie gesetzlich vorgeschrieben prüfen, ob die beihilferechtlichen Höchstgrenzen, die Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie das Boni- und Dividendenverbots für gewerbliche Energieverbraucher eingehalten wurden. Eine Rückforderung von Beihilfen ist ggfs. möglich. Der Prüfbehörde wurde außerdem die Aufgabe übertragen, für Großverbraucher von Strom, Erdgas und Wärme auf Antrag einen zusätzlichen Entlastungsbetrag festzusetzen, wenn bei diesen der historische Verbrauch im Jahr 2021 wegen der Corona-Pandemie oder der Flutkatastrophe ungewöhnlich niedrig lag.
Für Verbraucher ändert sich nichts, da die Energiepreisbremsen wie bisher ohne Antrag ausgezahlt werden. Gewerbliche Großverbraucher können jedoch ab Freischaltung des entsprechenden Antragsportals die für sie geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen überprüfen lassen und gegebenenfalls den zusätzlichen Entlastungsbetrag beantragen. Nähere Informationen will das BMWK noch auf seiner Homepage veröffentlichen.