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07.10.2022

EU-Energierat einigt sich auf schnelle Notfallmaßnahmen zur Dämpfung der Strompreise
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 30. September 2022 auf Notfallmaßnahmen zur Eindämmung hoher Energiepreise im Strombereich verständigt. Die beschlossene EU-Verordnung umfasst Regelungen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen am Strommarkt sowie eine Solidarabgabe für Energieproduzenten, wie Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich.
Eine Erlösobergrenze von180 Euro/MWh für sogenannte inframarginale Stromproduzenten (derzeit Strom aus Nicht-Gas-Kraftwerken) wird genannt. Darüber liegende Erlöse werden abgeschöpft und verwendet, um die Verbraucher bei der Senkung ihrer Energiekosten zu unterstützen. Daneben kommt ein befristeter Solidaritätsbeitrag auf der Grundlage von Überschussgewinnen, die aus Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich erzielt werden, für welche die Erlösobergrenze für inframarginale Erzeuger nicht gilt. Die EU-Mitglieder können ihre eigenen Regeln beibehalten, wenn sie den Zielen der Solidarabgabe entsprechen. Deren Einnahmen sollen an Energieverbraucher, insbesondere an schutzbedürftige Haushalte, stark betroffene Unternehmen und energieintensive Branchen, weitergegeben werden.
Außerdem gibt es nun ein verbindliches Ziel zur Stromeinsparung für alle EU-Mitgliedstaaten.
Die beschlossenen Maßnahmen sind temporär und außerordentlich, sie gelten vom 1.12.22 bis 31.12.23. Die Verbrauchsreduktionsziele gelten bis 31.03.23. Die verpflichtende Begrenzung der Markterlöse für inframarginale Stromerzeuger soll bis 30.06.23 gelten.
Ein Gaspreisdeckel für den Großhandel, für den sich ungefähr 15 EU-Mitgliedstaaten aussprechen, wurde nicht beschlossen. Derzeit laufen die Diskussionen über einen Aktionsplan zur Eindämmung der Gaspreise. Dieser soll beim EU-Energiegipfel am 6. und 7. Oktober vorgestellt werden und temporäre Maßnahmen gegen die hohen Gaspreise und für eine stärkere Gasversorgungssicherheit beinhalten.
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