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10.11.2022

Steuern und Abgaben für 2023 stehen fest
Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben Ende Oktober die Umlagen für das Jahr 2023 (für nicht-privilegierte) Letztverbraucher veröffentlicht. Es verbleibt eine gesamte Umlagenhöhe von 1,365 ct/kWh, nachdem die EEG-Umlage ja mittlerweile entfallen ist. Sie hatte zuletzt bei 3,723 ct/kWh gelegen (bis 01.07.).
Wegen des aufgrund der hohen Strompreise dicken Polsters auf dem EEG-Konto muss die entfallene EEG-Umlage anders als geplant nun doch nicht aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden.
Die Offshore-Netzumlage steigt von gegenwärtig 0,419 ct/kWh in 2023 auf 0,591 ct/kWh. Sie ist damit unter den verbleibenden Umlagen der dickste Brocken und macht insgesamt mehr als 2,3 Milliarden Euro im Jahr aus. Für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge beträgt die maximale Umlagenhöhe 0,05 ct/kWh.
Die KWKG-Umlage verringert sich leicht von aktuell 0,378 ct/kWh auf 0,357 ct/kWh.
Die Umlage nach § 19 StromNEV sinkt zukünftig von 0,437 ct/kWh auf 0,417 ct/kWh. In ihr ist auch die „Wasserstoffumlage“ auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG enthalten. Dadurch, dass die §-19-Umlage weiter gezont ist (die 0,417ct/kWh gelten bis 1 Mio. kWh), bleibt die §-19-Meldung Ende März an den Verteilnetzbetreiber bestehen.
Die Abschaltbare-Lasten-Umlage (zuletzt 0,003 ct/kWh) findet nicht mehr statt, es könnten lediglich noch Nachabrechnungen erfolgen.
Die Stromsteuer beträgt nach wie vor 2,050 ct/kWh. Die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden beläuft sich auf 0,110 ct/kWh.
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