Strom- und Gaspreisbremse mit Umsetzungsproblemen
Die Strom- und Gaspreisbremse beschäftigt alle Marktteilnehmer weiterhin. Auch wenn die Intention der Bundesregierung hier sehr positiv war, Privathaushalte, Kleingewerbe und Unternehmen zu entlasten, ist es laut Ansicht von Experten eines der handwerklich schlechtest gemachten Gesetze, die bis jetzt verabschiedet worden sind. Insbesondere die vielen Unklarheiten bei den Abrechnungssystematiken stellen die Energieversorger vor Herausforderungen, die laut Rückmeldung der Marktpartner bis März nicht umgesetzt werden können. Hier müssen wir alle etwas Geduld haben, damit dieser komplexe Abrechnungsmechanismus auch tatsächlich auf den Energierechnungen umgesetzt werden kann.
Des Weiteren sind für alle Unternehmensgruppen, die mit mehr als 2 Mio. Euro von der Strom- und Gaspreisbremse profitieren, Meldungen bis Ende März an den Versorger notwendig, in welcher Form und in welcher Höhe jedes einzelne Unternehmen von der Strom- und Gaspreisbreme profitiert. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht, ihre Meldungen an die betreffenden Energieversorger zu übermitteln. Näheres dazu erfahren Sie bei unseren Webinaren, die wir explizit für dieses Thema durchführen.
Juristen und Wirtschaftsprüfer weisen mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass die Meldung Ende März ein sehr sensibler Vorgang ist, da man nicht zu Unrecht von höheren Ausschüttungen als gesetzlich geregelt profitieren darf.