Stromerzeugung: Marktmacht weniger Unternehmen verfestigt sich
Das Bundeskartellamt legte im August seinen Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie vor. Dieser „Marktmachtbericht“ analysiert die Marktmachtverhältnisse bei der Erzeugung und dem erstmaligen Absatz von Strom im Zeitraum vom 1.10.2021 bis 31.03.2023. Demzufolge haben sich die Marktmachtverhältnisse bei der Stromerzeugung verfestigt. RWE sei unverändert der größte Stromerzeuger in Deutschland. Das Unternehmen sei in einer Vielzahl von Stunden unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage in Deutschland und liege damit klar über der Vermutungsschwelle für Marktbeherrschung. EnBW und LEAG seien nahe an diese Schwelle herangerückt.
Für Stromerzeuger hat eine marktbeherrschende Stellung ganz entscheidende Konsequenzen. Insbesondere dürfen sie keine Erzeugungskapazitäten künstlich zurückhalten, weil sie dadurch in Knappheitsmomenten manipulativ den Preis in die Höhe treiben könnten. Das wäre missbräuchlich. Der Marktmachtbericht dient dazu, dass die Stromerzeuger besser einschätzen können, ob sie der Missbrauchsaufsicht durch das Amt unterliegen und ihnen damit eine manipulative Kapazitätszurückhaltung verboten ist.
Stromimporte werden bedeutsamer
Das Amt kommt außerdem zu dem Schluss, dass Stromimporte perspektivisch zunehmend unverzichtbar werden, um die Marktmacht der führenden inländischen Anbieter wettbewerblich in Schach zu halten. Über das gesamte Jahr betrachtet exportiert Deutschland zwar mehr Strom als es importiert. Diese Gesamtbetrachtung dürfe aber nicht über die Tatsachen und den wettbewerblichen Befund hinwegtäuschen: Ausländische Erzeugungskapazitäten sind vor allem dann für die Deckung der Nachfrage besonders wichtig, zum Teil sogar unerlässlich, wenn die inländische Stromerzeugung aus Wind und Sonne gering ist, die Stromnachfrage aber gleichzeitig hoch.