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20. Januar 2022

OLG Düsseldorf: Über 900 Beschwerden gegen Festlegung der EK-Zinssätze
Gegen die Festlegung der Eigenkapital-Zinssätze durch die Bundesnetzagentur sind mittlerweile 927 Beschwerden beim zuständigen OLG Düsseldorf eingegangen, 475 davon werden von der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) geführt, die auf Energie- und Infrastrukturthemen spezialisiert ist.
Ende Oktober hatte die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalzinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber in der 4. Regulierungsperiode mit 5,07 % für Neuanlagen sowie 3,51 % für Altanlagen veröffentlicht. „Damit bestätigte sie die Befürchtungen aus der Branche: Die Netzbetreiber sollen in Zukunft mit einer Kürzung ihrer Renditen von über 25 % für die Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit der Energienetze sorgen“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Kanzlei. Diese zeigte sich überzeugt, dass die Regulierungsbehörde die Höhe der Zinssätze nicht sachgerecht ermittelt habe. Man sei der Auffassung, dass die BNetzA durch ihre Herangehensweise die aktuelle Situation auf den Finanzmärkten in ihrer Entscheidung nicht hinreichend berücksichtigt habe. Zusätzliche Zweifel kämen nun auch erstmals von den Autoren der Studie, auf deren Zahlen sich die Behörde bei der Ermittlung der Zinssätze berufe.
Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren sich über Jahre hinziehen wird – wie bei einem ähnlichen Verfahren vor einigen Jahren, in das sich dann noch der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht einmischten.
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