Umstrittenes Gebäudeenergiegesetz verzögert sich
Das sogenannte Heizungsgesetz sollte nach dem Willen der Koalition noch in der ersten Juli-Woche im Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diesem Ziel am 5. Juli allerdings eine Absage erteilt. Es gab einem CDU-Abgeordneten Recht, der mehr Zeit für die Prüfung des immerhin 110 Seiten starken Entwurfs forderte.
Es ist noch unklar, inwiefern der Zeitplan für das Gesetz sich verschiebt. Dem höchsten deutschen Gericht zufolge könnte es trotzdem zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Zuvor hatten sich Sachverständige in der zweiten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Bundestags am 3. Juli 2023 geäußert. Sie sehen in den von der Ampelkoalition vorgeschlagenen Änderungen am Regierungsentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zwar eine Verbesserung, wiesen aber zugleich auf aus ihrer Sicht nach wie vor bestehende Defizite hin.
So stehen noch keine Details zur späteren Förderung fest, das soll erst im September bekannt werden. Heizungsbaufirmen machen sich Sorgen, weil davon auszugehen ist, dass viele Maßnahmen verschoben werden, bis die Förderdetails feststehen, und jetzt ein halbes Jahr Sauregurkenzeit und durch die Aufstauung nachher der große Stress folgt.
Kerstin Andreae, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), hob ebenso wie andere Sachverständige die Verzahnung der GEG-Novelle mit dem noch nicht vorliegenden Entwurf eines Wärmeplanungsgesetzes hervor, weil die Wärmewende auch eine „Infrastrukturwende“ sei. Zu spüren sei ein „gewisses Misstrauen“ im Hinblick auf die Wasserstoffnutzung im Wärmebereich. Diese sei eine „kleine Option“, etwa bei einem schwer umzubauenden Bestand.
Für Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie, hat die „medial verkorkste Kommunikation“ zu Verunsicherung geführt, auch bei der Heizungsindustrie. Die positive Entwicklung der Branche sei ins Wanken geraten. Es müssten Produktionsprozesse geplant werden, die Industrie kenne aber die Rahmenbedingungen und die nachgefragten Technologien nicht.