Verlängerung der Minderverbrauchsförderung im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse
Nach Informationen der PWC ist die ursprüngliche Frist der Meldung bei Minderverbrauchsmengen nicht verlängert, aber bis Ende Oktober werden die Anträge angenommen und anscheinend auch bearbeitet. Hier geht es darum, dass Sie einen Anspruch auf eine erhöhte Zahlung bei der Strom- und Gaspreisbremse haben könnten, wenn Sie in 2021 besonders von Corona betroffen waren und einen deutlichen Minderverbrauch von 40 % im Vergleich zu 2019 hatten. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie entweder Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen bzw. Mittel aus dem Fonds Aufbauhilfe 2021 erhalten haben. Sie dürfen des Weiteren nicht mehr als 2 Millionen im verbundenen Unternehmen erhalten haben und einen Mindestbetrag von 1.000 Euro im Bereich Strom und 10.000 Euro im Bereich Gas und Wärme erreichen. Danach wird auf Basis einer Berechnungsformel bewertet, wie hoch die zusätzliche Ausschüttung an der Stelle ist. Da es sich hier aus unserer Sicht um eine sehr wertige Meldung handelt, lohnt es sich, dieses Thema zu prüfen. Die Anträge können bei der Prüfbehörde https://pruefbehoerde.pwc.de eingereicht werden.