Versand der Beihilfebescheide für die Carbon-Leakage-Kompensation (CLK) beginnt
Laut einer Mitteilung der EU-Kommission vom 10. August 2023 liegt die lang ersehnte beihilferechtliche Genehmigung der EU für die BECV nun vor – damit kann nun mit einer Bescheidung der bislang gestellten Anträge gerechnet werden.
Hintergrund: Nachdem im Jahr 2021 der nationale Emissionshandel eingeführt wurde, der steigende CO2-Kosten zur Folge hat, trat ebenfalls im Jahr 2021 als Instrument zur Entlastung besonders im internationalen Wettbewerb stehender Unternehmen die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) in Kraft. In diesem Rahmen konnten Unternehmen aus beihilferechtlichen Sektoren erstmals in 2022 die Beihilfe zur Entlastung von den CO2-Kosten beantragen.
Mittlerweile haben Sie als Unternehmen nun eventuell schon im 2. Antragsjahr Anträge gestellt und bislang keinen Bescheid der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) erhalten, da die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU noch fehlte. Nun sollte aber Bewegung in das Ganze kommen, denn der genaue Wortlaut der Entscheidung der EU-Kommission wurde veröffentlicht. Die DEHSt gab am 29. August bekannt, dass sie noch im August 2023 mit dem Versand der Beihilfebescheide für die Carbon-Leakage-Kompensation (CLK) für das Abrechnungsjahr 2021 beginnen und in der Folge die Beihilfen auszahlen wird.