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05. Oktober 2020

Verschobene Energieaudits baldmöglichst nachholen!
Das BMWi teilte im April 2020 per Rundschreiben mit, dass aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchgeführte Energieaudits nicht mit einem Bußgeld bestraft werden sollen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bestätigt, dass es Beeinträchtigungen durch die aktuelle Situation entsprechend berücksichtigt. Bis zum 28. Februar 2021 werde man für nicht fristgerecht durchgeführte Energieaudits davon ausgehen, dass die Verfristung der Corona-Krise geschuldet ist. Es sei aber zu beachten, dass fällige Energieaudits nachgeholt werden müssen, da die grundsätzliche Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G weiterhin unverändert fortbesteht.
Auch wenn das Infektionsgeschehen sich weiter als dynamisch darstellt und von einer Überwindung der Corona-Pandemie auf absehbare Zeit keine Rede sein kann, sollte die Durchführung von Energieaudits in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar sein.
Daher ruft das BAFA die energieauditpflichtigen Unternehmen dazu auf, ihrer Energieaudit-Verpflichtung baldmöglichst nachzukommen. Die Stichprobenkontrolle wird ab sofort wieder aufgenommen. Weitere Informationen finden sich bei den aktualisierten FAQ/Fragen unter dem Punkt CORONA auf der BAFA-Homepage, zu finden unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieaudit/energieaudit_node.html