Vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer und Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel kämen zur Unzeit
Am 5. Oktober 2023 appellierten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) an den Bundestag für ein synchrones Auslaufen der Energiepreisbremsen und der Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme zum Ende März 2024 – sowie eine rechtzeitige verbindliche Entscheidung dazu.
Die „schwierige und hektische Situation des Jahreswechsels 2022/2023 bei der Einführung der Energiepreisbremsen“ sollte nicht erneut herbeigeführt werden. Derzeit scheint nicht klar, ob bereits zum 31.12.2023 die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme bzw. das Auslaufen der Preisbremsen zum 31.12.2023 oder deren Verlängerung bis zum 31.03.2024 umzusetzen ist. Hier brauche es nun eine rasche Klarstellung.
Eine vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer und ein Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel kämen zur Unzeit. Mit einem synchronen Auslaufen der Preisbremsen und der temporären Mehrwertsteuersenkung zum 31.03.2024 könnten hingegen Verbraucher in der kommenden Heizsaison mit allen Unwägbarkeiten weiterhin vor hohen Preisen geschützt werden und seien zudem in der Lage, die Änderungen bei den Entlastungen transparent nachzuvollziehen.